Datenschutz bei Dienstleistungen

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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Abgabenverwaltung

Die Stadt Bad Mergentheim erhebt verschiedene Steuern (z. B. Hundesteuer, Vergnügungssteuer), Gebühren (z. B. Gebühr für Personalausweis, Baugenehmigungsgebühr, Abwassergebühren), Beiträge (z. B. Erschließungsbeiträge, Fremdenverkehrsbeiträge) und sonstige Abgaben (z. B. Kostenerstattung Naturschutzausgleich, Kurtaxe). Für die Verwaltung dieser Abgaben müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Abgabenverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Ver-ein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse z

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer

Die Stadt Bad Mergentheim erhebt für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (bebaute und unbebaute Grundstücke, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) Grundsteuer von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Erbbaube-rechtigten. Von Unternehmer/innen/Unternehmen mit Gewerbebetrieben, die eine Betriebsstätte in Bad Mergentheim haben, erhebt sie die Gewerbesteuer. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z.B. Ver-ein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigu

Datenweitergabe innerhalb der Stadtverwaltung Bad Mergentheim

Zum Zwecke der einfachen Abwicklung unserer Verwaltungstätigkeit, erfragen wir bei Kontakt mit Ihnen evtl. Ihre Telefonnummer bzw. Ihre E-Mail-Adresse. Diese Daten werden bei uns intern in unseren zentralen Systemen bis auf Ihren Widerspruch zur Nutzung gespeichert.