Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Abgabenverwaltung


Die Stadt Bad Mergentheim erhebt verschiedene Steuern (z. B. Hundesteuer, Vergnügungssteuer), Gebühren (z. B. Gebühr für Personalausweis, Baugenehmigungsgebühr, Abwassergebühren), Beiträge (z. B. Erschließungsbeiträge, Fremdenverkehrsbeiträge) und sonstige Abgaben (z. B. Kostenerstattung Naturschutzausgleich, Kurtaxe). Für die Verwaltung dieser Abgaben müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Im Abgabenverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Ver-ein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse z

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
  3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  4. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogene Daten
  5. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
  9. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

 

 

  1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Stadt Bad Mergentheim, vertreten durch den Oberbürgermeister
Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
Telefon: +49 7931/ 57-0
Internet: https://www.bad-mergentheim.de/de/

 

Bei datenschutzrechtlichen Fragen zur dieser Datenschutzerklärung können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Mergentheim wenden.

E-Mail: datenschutz@bad-mergentheim.de

 

 

  1. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

 

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze (die die Verwaltung von Abgaben regeln) gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 3 Absatz 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 85 der Abgabenordnung).

 

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Abgabenverfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m.§§ 4, 5 und 7 Landesdatenschutzgesetz). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Abgabenverfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere abgabenrechtliche oder nichtabgabenrechtliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 4 DSGVO i. V. m. §§ 5 und 7 Landesdatenschutzgesetz). Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben, da sie zur Durchführung des jeweiligen Abgabenverfahrens erforderlich ist. Ohne diese Angaben kann die Festsetzung und Erhebung der Abgaben nicht erfolgen.
In Fällen freiwilliger Angaben (z. B. SEPA-Mandate) erfolgt die Datenverarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

 

Beispiel zur Verarbeitung:

  • Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden im Abgabenverfahren verarbeitet.
  • Die mit der Hundesteueranmeldung von der Stadt Bad Mergentheim erhobenen Daten werden bei der Hundesteuerveranlagung verarbeitet.
  • Sie informieren uns über den Zählerstand Ihres Wasserzählers. Dieser Stand wird bei der Festsetzung der Abwassergebühr verarbeitet.
  • Die mit einer Verwaltungsleistung von der Stadt Bad Mergentheim erhobenen Daten werden bei der Gebührenfestsetzung (z. B. Gebühr für Personalausweis, Baugenehmigungsgebühr) verarbeitet.

 

 

  1. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

 

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

 

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B.
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigten, des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter(s),
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Buchungs- oder Kassenzeichen.

 

  • Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, z. B.
    • Bemessungsgrundlagen (z. B. Anzahl der Hunde, Stand des Wasserzählers, Baukosten, Aufenthaltsdauer),
    • Bankverbindung,
    • Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben und Vorauszahlungen,
    • Angaben über abgegebene Steuererklärungen, gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe,
    • gegebenenfalls weitere Daten gemäß der jeweiligen Satzung.

 

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten“, erheben wir nur dann, wenn dies für das Abgabenverfahren erforderlich ist. So benötigen wir z. B. Angaben über bestimmte Behinderungen oder andere Gesundheitsdaten, um eine Befreiung von der Hundesteuer oder der Kurtaxe gewähren zu können.

 

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge sowie Ihre SEPA-Lastschriftmandate.

 

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:

  • Unser Einwohnermeldeamt übermittelt Meldedaten an Sachgebiete die Abgaben verwalten.
  • Außerdem erhalten wir abgabenrelevante Informationen von anderen Kommunen.
  • Beherbergungsbetriebe übermitteln Daten zur Festsetzung und Erhebung der Kurtaxe gemäß der Kurtaxesatzung der Stadt Bad Mergentheim.
  • Können wir einen abgabenrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern beim Sachgebiet, die die Grundsteuer verwaltet; Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
  • Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

 

             Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zu den vorstehend beschriebenen Zwecken ist Artikel 6 Absatz 1

  1. 1 lit. e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes,

            der Abgabenordnung (soweit diese Anwendung finden) sowie der entsprechenden Gebühren- und Abgaben-

            satzungen der Stadt Bad Mergentheim.

 

            Soweit sensible Daten, wie beispielsweise Gesundheitsdaten zur Festsetzung und Erhebung der Abgaben oder

            zur Prüfung von Befreiungs- oder Ermäßigungstatbeständen  verarbeitet werden, stützt sich die Verarbeitung auf

            Artikel 9 Absatz 2 lit. g) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den Regelungen des Kommunalabgaben-

            gesetzes, der Abgabenordnung (soweit diese Anwendung finden), der entsprechenden Gebühren- und Abgaben-

            satzungen der Stadt Bad Mergentheim und § 4 Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmelde-

            gesetz.

 

            Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Kontodaten

            Im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates oder für Erstattungen) erteilt wurde, ist die Rechtsgrundlage für

            die Verarbeitung dieser Daten die von Ihnen erteilte Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 S. 1 lit. a) Datenschutz-

            Grundverordnung).

 

  1. Wie verarbeiten wir diese Daten?

 

Im weitgehend automationsgestützten Abgabenverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgabe zugrunde gelegt. [Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts, das die Daten in unserem Auftrag verarbeitet.] Sowohl wir als auch Komm.ONE setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

 

Für die Erfassung der Daten zu Zwecken der Kurtaxeerhebung erfolgt die Verarbeitung der Daten im Auftrag

der Stadt Bad Mergentheim auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Beziehung durch die Kurver-

waltung Bad Mergentheim GmbH, Lothar-Daiker-Str. 4, 97980 Bad Mergentheim („Kurverwaltung GmbH“) sowie

unter Nutzung der Software der Firma AVS Allg. Verwaltungs- u. Service GmbH, Josephsplatz 8, 95444 Bayreuth

(„AVS“). Auch insoweit werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

 

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

 

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben.
Empfänger können insbesondere sein:
– Andere Behörden (z. B. Finanzamt, Verwaltungsgerichte)
– Beauftragte Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, insbesondere IT-Dienstleister wie Komm.ONE und Softwareanbieter wie AVS GmbH
Diese verarbeiten Daten ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen.

Beispiel:

             Mitteilung der Namen und Anschriften von Hundehaltern an andere Behörden und Schadensbeteiligte in Schadensfällen und bei Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.

 

             Beispiel:

             Einbeziehung der Auftragsverarbeiter der Kurverwaltung GmbH und der AVS in die Erfassung und Verarbeitung der Daten im Rahmen der Kurtaxeerhebung auf Grundlage vertraglicher Beziehungen unter Verpflichtung auf das Steuergeheimnis.

 

 

  1. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

 

Personenbezogene Daten müssen wir so lange speichern, wie sie für das Abgabenverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen (§ 3 Absatz 1 Nr. 4 lit. c) Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 169, 170 Absatz 1 bis 3 und 171 Absatz 1 bis 4 und 6 bis 14 der Abgabenordnung sowie § 3 Absatz 1 Nr. 5 lit. a) Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

 

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige Abgabenverfahren zu verarbeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 88 lit. a) der Abgabenordnung).

 

Dies gilt auch für die von uns im Rahmen der Kurtaxeerhebung verarbeiteten Daten. Soweit die Datenerhebung ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung stattfindet, werden die Daten spätestens mit Widerruf der Einwilligung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

 

  1. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

 

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. 

 

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Abgabenart, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Abgabe oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.

 

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

 

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).

 

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Abgabenveranlagung) besteht.

 

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Abgabenverfahrens).

 

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

 

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (gemäß Art. 23 DSGVO i. V. m. §§ 9 und 10 Landesdatenschutzgesetz). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

 

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

 

 

  1. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

 

Weitergehende Informationen können Sie

 

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 8. Februar 2019 (siehe Bundes-steuerblatt 2019 Teil I S. 90, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben/Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Die Kommunen und ihre Einnahmen“ (siehe http://www.fm-baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik Service – Publikationen)
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

 

entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u. a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/, die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes u. a. unter http://www.landesrecht-bw.de/kommunalabgabengesetz/.