Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Inhaltsverzeichnis
- Wer sind Ihre Ansprechpartner?
- Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
- Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
- Wie verarbeiten wir diese Daten?
- Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
- Wie lange speichern wir Ihre Daten?
- Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
- Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Stadt Bad Mergentheim, vertreten durch den Oberbürgermeister
Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim
Telefon: +49 7931/ 57-0
Internet: https://www.bad-mergentheim.de/de/
Bei datenschutzrechtlichen Fragen zur dieser Datenschutzerklärung können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Bad Mergentheim wenden.
E-Mail: datenschutz@bad-mergentheim.de
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Grund- und Gewerbesteuer nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden in dem steuerlichen Verfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 29b und 29c der Abgabenordnung). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung). Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben, da sie für die Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlich ist. Ohne diese Daten kann die Steuer nicht korrekt festgesetzt oder erhoben werden.
In Ausnahmefällen, z. B. bei freiwilligen Angaben (z. B. SEPA-Mandate), erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Diese können Sie jederzeit widerrufen.
Beispiel zur Verarbeitung:
Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden bei der Grundsteuer- und Gewerbesteuerveranlagung verarbeitet.
Beispiel zur Weiterverarbeitung:
Bei der Grund- und Gewerbesteuer werden vom zuständigen Finanzamt die Steuermessbeträge und in den Fällen der Zerlegung der Grund- und Gewerbesteuermessbeträge die Zerlegungsanteile durch Messbescheide bzw. Zerlegungsbescheide festgesetzt. Hierzu werden Daten vom zuständigen Finanzamt in einem selbstständigen Verfahren verarbeitet. Der Inhalt der Grund- und Gewerbesteuermessbescheide und der Zerlegungsbescheide und weitere erforderliche Daten wird/werden uns vom zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Wir verarbeiten die mitgeteilten Daten weiter, indem wir sie bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren berücksichtigen.
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z.B.
- Vor- und Nachname,
- Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
- Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigte(n), des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter,
- Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
- Geburtsdatum und -ort,
- Steuernummer, Buchungs- oder Kassenzeichen.
- Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderliche Informationen, z.B.
- Gewerbesteuermessbetrag,
- Einheitswert und Grundsteuermessbetrag,
- Zerlegungsanteil am Gewerbesteuer- bzw. Grundsteuermessbetrag,
- Bankverbindung,
- Angaben über geleistete oder erstattete Steuern und Vorauszahlungen,
- Angaben über gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer erhalten wir Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie über die Messbescheide und Zerlegungsmitteilungen des zuständigen Finanzamts und verarbeiten diese weiter.
Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten auch bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre SEPA-Lastschriftmandate, Mitteilungen und Anträge.
Schließlich erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.
Beispiele:
− Unser Ordnungsamt/Gewerbeamt übermittelt uns Daten über Gewerbemeldungen;
− unser Einwohnermeldeamt übermittelt uns Meldedaten.
Außerdem erhalten wir steuerrelevante Informationen von Steuerämtern anderer Kommunen.
Können wir einen steuerrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuer zugrunde gelegt. [Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts, Stuttgart, welche die Daten gemäß Art. 28 DSGVO in unserem Auftrag verarbeitet.] Sowohl wir als auch Komm.ONE setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergegeben.
Empfänger können insbesondere sein:
– Andere Behörden (z. B. Finanzamt, Verwaltungsgerichte)
– Beauftragte Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, insbesondere IT-Dienstleister wie Komm.ONE
Diese verarbeiten Daten ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen. Beispiel:
− Mitteilung der Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern, die bei der Verwaltung der Grundsteuer bekannt geworden sind, an andere Behörden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).
Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der Abgabenordnung).
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
- Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Grund- oder Gewerbesteuer, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Steuer oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.
- Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
- Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung) besteht.
- Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Besteuerungsverfahrens).
- Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Beschwerde einlegen, soweit das Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung erfolgt, im Übrigen (insbesondere bei der Vollstreckung) beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI).
Die Kontaktdaten der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter www.bfdi.bund.de bzw. unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.
Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten
In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 32c bis 32f der Abgabenordnung). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.
Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.
Weitergehende Informationen können Sie
- dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 12. Januar 2018 (siehe Bundessteuerblatt 2018 Teil I S. 183, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben / Allgemeines) sowie
- der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
- dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
- den Internetseiten der vorstehend aufgeführten Datenschutzaufsichtsbehörden
entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u.a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
