Information im Friedhofs- und Bestattungswesen gemäß Art. 13 der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Friedhofsverwaltung Bad Mergentheim hat alle Bestattungen/ Beisetzungen auszuführen, die Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen von Bad Mergentheim zu verwalten, Grabmalgenehmigungen zu erteilen, die Grabnutzungsrechte zu überwachen und alle aus den jeweiligen Vorgängen resultierenden Gebührenforderungen zu veranlagen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Große Kreisstadt Bad Mergentheim
Bahnhofplatz 1
Telefon: 07931- 57-0
E-Mail: info@bad-mergentheim.de
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Telefon: 0711 8108 - 11472
E-Mail: Datenschutz@bad-mergentheim.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für den ordnungsgemäßen Betrieb
und die Verwaltung der städtischen Friedhöfe erforderlich. Sie sind daher gesetzlich
verpflichtet, die zum o.g. Zweck erforderlichen bezogenen Daten bereitzustellen.
Ohne die zwingend anzugebenden Daten, können öffentlich-rechtliche Leistungen im
Rahmen der Benutzung der städtischen Friedhöfe und deren Einrichtungen nicht beansprucht
bzw. Ihre Anliegen nicht bearbeitet werden.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1a) und e) DSGVO
i.V.m. § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG), sowie das Bestattungsgesetz und die
Bestattungsverordnung BW, die Friedhofsordnung und die Bestattungsgebührenordnung
der Stadt Bad Mergentheim, jeweils in geltender Fassung.
Weitergabe von Daten
Die Weitergabe der von personenbezogenen Daten erfolgt nur, sofern die Friedhofsverwaltung aufgrund des geltenden Rechts berechtigt oder verpflichtet ist.
Dauer der Speicherung
Die Nutzung und Speicherung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt durch die Friedhofsverwaltung solange, wie dies im Rahmen der gesetzlichen Pflichten bzw. der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Art. 17 DSGVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art. 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig
hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO.
d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Friedhofsverwaltung gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 b), c) und d) DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung
verpflichtet (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711/61 55 41 0, E-Mail:
poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Datennrechtswidrig verarbeitet werden.
