Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern des Jugendgemeinderats


Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Aktivitäten und Zusammensetzung des Jugendgemeinderats verarbeitet die Stadt Bad Mergentheim personenbezogene Daten der gewählten oder benannten Mitglieder.

 Dies betrifft insbesondere:

  • Vor- und Nachnamen
  • Alter oder Geburtsjahr
  • Wohnort (ohne genaue Adresse)
  • Schulform oder berufliche Tätigkeit
  • Fotos und Gruppenbilder
  • ggf. persönliche Zitate oder Steckbriefe
  • sonstige Inhalte, die im Rahmen der Vorstellung oder Berichterstattung veröffentlicht werden (z. B. Projekte, Interviews, Abstimmungen)

Diese Daten können auf der städtischen Website, in Pressemitteilungen oder in sozialen Medien veröffentlicht werden, soweit eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung der betroffenen Person). Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist gemäß Art. 8 DSGVO zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung wird zu Beginn der Amtszeit des Jugendgemeinderats eingeholt und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keine Auswirkungen auf bereits veröffentlichte Inhalte, kann aber dazu führen, dass Fotos oder Angaben auf der Website oder in künftigen Publikationen entfernt oder nicht mehr verwendet werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des jeweiligen Jugendgemeinderats zuzüglich eines Übergangszeitraums von 12 Monaten zur Aktualisierung der Inhalte.