Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner Sitzung am 20.11.2025 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet zwischen der Igersheimer Straße im Norden, der Austraße im Osten, Kopernikus-Realschule und Deutschorden-Gymnasium im Süden sowie der vorhandenen Bebauung der Inneren Au im Westen, umfasst eine Fläche von ca. 9.135 m².

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:    

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 3749, 3750/2 und 3751, Gemarkung Mergentheim.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 3752/1, Gemarkung Mergentheim. 

Kurzfassung der Begründung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim ist die Stärkung der Nahversorgung für die umliegenden vorhandenen und geplanten Wohngebiete. Die bestehende Lidl-Filiale mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.005 m² soll durch den geplanten Neubau mit einer Verkaufsfläche von rd. 1.550 m² ersetzt werden. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Als Art der baulichen Nutzung wird nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel der Grundversorgung“ festgesetzt.