Bauleitpläne: Laufende Verfahren

Bebauungsplanvorentwurf „Zukunftsstadt Auenland – Teil 2“, Bad Mergentheim

Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Zukunftsstadt Auenland – Teil 2“, Bad Mergentheim aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Konzeptplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

„Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach

Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 28.07.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Dorfstraße“, Bad Mergentheim – Wachbach aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

„Caritas-Krankenhaus, 2. Änderung und Erweiterung“, Bad Mergentheim

Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „Caritas-Krankenhaus, 2. Änderung und Erweiterung“, Bad Mergentheim gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

„SO Freiflächenphotovoltaik Eschental“, Bad Mergentheim – Wachbach

Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Eschental“, Bad Mergentheim – Wachbach aufzustellen. Zusätzlich hat der Gemeinderat am 23.07.2024 die Vorentwurfsplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

„SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen

Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 23.07.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat zusätzlich die Vorentwurfsplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.