Sanierungsgebiet Altstadt/ Stadtgarten

Abgrenzung des Sanierungsgebietes. Die genaue und vollständige Ansicht können Sie unten stehend als hochauflösende pdf-Datei laden.
Abgrenzung des Sanierungsgebietes. Die genaue und vollständige Ansicht können Sie unten stehend als hochauflösende pdf-Datei laden.

Die Stadt Bad Mergentheim hat im Herbst 2021 für das Gebiet „Altstadt/ Stadtgarten“ einen Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt und wurde mit Bescheid vom 22.06.2022 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Im Dezember 2022 wurde das Sanierungsgebiet „Altstadt/Stadtgarten“ im Gemeinderat förmlich festgelegt. Damit ist das Sanierungsgebiet rechtsgültig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Häufige Fragen zur städtebaulichen Erneuerung

Was ist ein Sanierungsgebiet?

Unter einem Sanierungsgebiet versteht man ein abgrenztes, förmlich festgesetztes Gebiet innerhalb einer Kommune, in welchem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.  Für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen hat und wird die Stadt Bad Mergentheim Fördermittel beantragt/beantragen. Die Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung müssen also nicht alleine aus der Stadtkasse finanziert werden.

Wie ein Sanierungsverfahren abläuft und welche Spielregeln dabei gelten regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Dort sind im Teil „Besonderes Städtebaurecht“ alle Rechtvorschriften für Sanierungsgebiete verankert, diese legen fest, was die Gemeinde bei der Sanierungsdurchführung zu beachten hat.

Was sind allgemeine Vorteile der städtebaulichen Erneuerung?

  • Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden in einer schöneren und zukunftsfähigen Stadt wohnen
  • Die Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet können Zuschüsse bekommen und steuerliche Vorteile nutzen
  • Die lokalen Betriebe erhalten zusätzliche Aufträge
  • Die Sanierung trägt erheblich zum Klimaschutz bei
  • In eine lebendige und attraktive Stadt kommen Menschen gerne
  • Die Stadt kann Wohnraum für alle Generationen schaffen

Was sind die Ziele des Sanierungsgebiets „Altstadt/Stadtgarten“?

Die nachhaltige Aufwertung des Stadtbildes, die Schaffung attraktiver Plätze in der Altstadt sowie die Umnutzung des Areals Stadtgarten sind unter anderem Zielsetzungen, die mittels der städtebaulichen Erneuerung in den kommenden Jahren angegangen werden sollen und der Vorbereitung der Landesgartenschau 2034 dienen.  Weitere Ziele des Sanierungsgebietes „Altstadt/Stadtgarten“ sind die Stärkung der Versorgungsfunktion, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes, die Nutzung innerörtlicher Potenzialflächen, der Ausbau und die Gestaltung der innerörtlichen Wegeverbindungen oder die Erhöhung des Nutzungsgrades regenerativer Energien sowie die Klimaanpassung von Stadtraum und Gebäuden.

Was bringt mir das Sanierungsgebiet?

Die Erneuerung privater Wohngebäude spielt eine große Rolle in einem Sanierungsgebiet. Mit einer Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie nicht nur die eigene Wohnqualität verbessern, sondern Sie leisten auch einen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes. Gleichzeitig zahlen sich die Investitionen in den Werterhalt Ihres Gebäudes tagtäglich für Sie oder Ihre Mieterinnen und Mieter aus. Deshalb werden private Sanierungsmaßnahmen sowohl durch Beratung als auch finanziell unterstützt. Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren zudem von attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Wesentlich für die Förderfähigkeit ist eine umfassende Gebäudeerneuerung. Zuschussfähig können auch punktuelle Maßnahmen sein, wenn das Gebäude ansonsten modernen Wohnanforderungen entspricht.

Wie erfahre ich ob ich im Sanierungsgebiet liege?

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen, deren Grundstücke/Gebäude im Sanierungsgebiet liegen wurden schriftlich darüber informiert. Den kompletten Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Altstadt/Stadtgarten“ können Sie dem Dokument „Plandarstellung des Sanierungsgebietes“ entnehmen.

Wie ist das Vorgehen, wenn ich Zuschüsse erhalten möchte?

Bei Interesse können Sie sich mit Ihrem Vorhaben an die STEG Stadtentwicklung GmbH oder die Stadtverwaltung wenden. Es ist zu empfehlen dies in einer frühen Planungsphase zu tun, um auch die gestalterischen Punkte frühzeitig abzustimmen. Für den Erhalt von Fördermitteln müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt über den Umfang Ihrer Maßnahme und eine etwaige Förderung treffen. Maßnahmen die ohne vertragliche Grundlage begonnen wurden sind nicht förderfähig und auch nicht steuerlich begünstigt.

Wer beantwortet mir meine weiteren Fragen?

Das Sanierungsverfahren wird von der Stadtverwaltung koordiniert und von der STEG Stadtentwicklung GmbH mitbetreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der STEG stehen Ihnen selbstverständlich gerne Rede und Antwort zu allen Anliegen, die die Sanierung im Allgemeinen betreffen. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.


Ansprechpartnerinnen

Stadtverwaltung Bad Mergentheim:

Kathrin Herz
Stadtbauamt
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
Tel.: 07931/576000

E-Mail: kathrin.herz@bad-mergentheim.de

die STEG Stadtentwicklung GmbH:

Léonie Franzen
Bahnhofstraße 7
74072 Heilbronn
Tel.: 07131/96400

E-Mail: leonie.franzen@steg.de