Entwurfsunterlagen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim


Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2026 den Beschluss zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans vom 09.04.2024 ergänzt. Mit den ergänzten Änderungen werden Inhalte von rechtskräftigen Satzungen im Flächennutzungsplan berücksichtigt. Dadurch kann eine Übereinstimmung der Darstellungen des Flächennutzungsplans mit der verbindlichen Bauleitplanung durch die Übernahme von teils abweichenden Geltungsbereichen und Nutzungsarten erreicht werden.

Nachdem die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, werden die Änderungen im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung durchgeführt. Diese zusätzlich beschlossenen Änderungen betreffen alle drei an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden Assamstadt (6 Änderungen), Igersheim (5 Änderungen) und Bad Mergentheim (12 Änderungen).

Der Gemeinsame Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2026 den Ent­wurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung beschlossen. Die im Vorentwurf vom 10.07.2025 enthaltenen Bauflächen M 8.03 (Sonderbaufläche Kur, Projekt MediSpa, Bad Mergentheim), M 8.04 (Gewerbefläche „Ried II“, Bad Mergentheim) sowie I 8.03 (Sonderbaufläche Solarpark Reisfelder Höhe, Igersheim) wur­den vorläufig zurückgestellt und sind im aktuell beschlossenen Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans nicht mehr enthalten. Die verbleibenden Änderungen im Regelverfahren betreffen die beteiligten Gemeinden Bad Mergentheim (11 Änderungen) und Igersheim (5 Änderungen).

Das Plangebiet umfasst die gesamte Fläche der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft. Maßgeblich ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Ingenieur­büros Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim, vom 10.07.2025 / 20.04.2026 Blatt Nord und Blatt Süd im Maßstab 1:15.000. 

Es gilt die Begründung mit integriertem Umweltbericht vom 10.07.2025 / 20.04.2026.

Kurzfassung der Begründung

Mit der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplans soll vor allem eine Anpassung der Bauflächen an die Ziele von bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfah­ren vorgenommen werden. Es handelt sich überwiegend um Sonderbauflächen und in geringem Umfang um Gewerbe- / Wohnbau- sowie gemischte Bauflächen. Zusätzlich erfolgt im vereinfach­ten Verfahren gemäß § 13 BauGB eine Anpassung des Flächen­nutzungsplans an bereits rechtskräftige und aus dem Flächennutzungsplan entwickelte verbindliche Bebauungs­pläne und Satzungen. Dadurch können bestehende widersprüch­liche Darstellungen bereinigt werden. Dies betrifft insbesondere bereits bebaute Flächen, die im wirksamen Flächennutzungsplan bislang noch als Außenbereichsflächen darge­stellt sind.