Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „Feuerwehrhaus“, Bad Mergentheim – Stuppach
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8.188 m² und liegt ca. 300 m nordöstlich des Stadtteils Stuppach zwischen den bestehenden Tennisplätzen und der B19.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:
Teilweise einbezogen:
Flurstück Nr. 369 (neuer Bestand nach Flurbereinigung Flst. Nr. 2245), Gemarkung Stuppach.
Flurstück Nr. 279 (Straßenfläche B19 – neuer Bestand nach Flurbereinigung 2251), Gemarkung Stuppach.
Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1 : 1.000 vom 13.09.2024 / 22.06.2026.
Es gilt die Begründung mit integriertem Umweltbericht vom 13.09.2024 / 22.06.2026.
Kurzfassung der Begründung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung eines Feuerwehrhauses in Stuppach. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung. Das Plangebiet wird als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Feuerwehr gemäß § 11 Baunutzungsver-ordnung (BauNVO) festgelegt.
