Bebauungsplanvorentwurf „Zukunftsstadt Auenland – Teil 2“, Bad Mergentheim


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Zukunftsstadt Auenland – Teil 2“, Bad Mergentheim aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Konzeptplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1,12 ha und befindet sich östlich der Kernstadt, entlang der Igersheimer Straße, östlich sowie südlich des Bebauungsplanes „Zukunftsstadt Auenland – Teil 1“, Bad Mergentheim und der bestehenden Lidl-Filiale.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 3750 und 3752/2, Gemarkung Mergentheim.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 3752/1 und 3753, Gemarkung Mergentheim.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zukunftsstadt Auenland – Teil 2“, Bad Mergentheim ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung eines EDEKA-Marktes mit einer Verkaufsfläche von rund 2.050 m² zzgl. eines Bäckers mit einer Fläche von ca. 200 m². Als Art der baulichen Nutzung wird nach § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel der Grundversorgung“ festgesetzt. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.