ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die öffentliche Auslegung von Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,96 ha und befindet sich ca. 900 m südlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteils Neunkirchen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird dabei wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch einen landwirtschaftlichen Weg (Flst. Nr. 1018)
- Im Westen durch eine Fläche für Landwirtschaft (Flst. Nr. 1336)
- Im Osten durch eine Fläche für Landwirtschaft (Flst. Nr. 1338)
- Im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg (Flst. Nr. 1337/1)

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:
Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 1337, Gemarkung Neunkirchen.
Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Klärle – Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:500 vom 27.06.2024 / 23.07.2024 / 03.04.2025 / 06.08.2026.
Es gilt die Begründung mit integriertem Umweltbericht vom 27.06.2024 / 23.07.2024 / 03.04.2025 / 06.08.2026.
Bebauungsplanentwurf mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 12.10.2026 bis 13.11.2026
im Internet unter www.bad-mergentheim.de bei Menü / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Bauleitpläne: Auslage veröffentlicht.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind auch über das UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste (Verfahrenstyp: Bauleitplanung; Baden-Württemberg; Bad Mergentheim) zugänglich.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen zusätzlich auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Stockes, während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Insbesondere sind folgende Informationen verfügbar:
- Begründung und Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf die folgenden Schutzgüter:
- Landschaftsbild: Fernwirkung, Sichtbeziehungen
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Feldlerchen, Biotopverbund
- Fläche: Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- Boden: Leistungsfähigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bodens, Bewertungsklassen, Minimierung der Versiegelung
- Wasser: Grund- und Oberflächenwasser, Wasserschutzgebietszone III und IIIa, Heilquellenschutzgebiet Zone D
- Klima und Luft: Luftaustauschprozesse, Kaltluftproduktion
- Mensch: Wohnumfeldfunktion, Freizeit- und Erholungsfunktion, Blendwirkungen
- Kultur und Sachgüter: Denkmäler, Sichtbeziehungen
- Die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung betreffen folgende umweltbezogene Themen:
- Gewässer- und Grundwasserschutz, Trinkwasserschutzgebiet Neunkirchen, Heilquellenschutzgebiet Bad Mergentheim
- Bodenschutz, Geologie, Geochemie
- Natur- und Landschaftsschutz
- Bodenbrütende Vogelarten, Verlust von Brutplätzen der Feldlerche
- Klimaschutz, Klimawandel, Klimaneutralität, Erderwärmung
- Vorbehaltsgebiet für Erholung, Regionaler Grünzug
- Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu Reptilien (Zauneidechsen), Europäischen Vogelarten (Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Kleiber, Mönchsgrasmücke, Feldlerche, Star, Goldammer, Bachstelzen, Zilpzalp, Rabenkrähen).
Die Unterlagen werden während des vorgenannten Zeitraums informativ auch auf der Verwaltungsstelle des Stadtteils Neunkirchen während der dort üblichen Sprechzeiten ausgelegt.
Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form, vorzugsweise per E-Mail an auslegungen@bad-mergentheim.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg beim Bürgermeisteramt, Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim, z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Kurzfassung der Begründung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.
