ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung „Sondergebiet MediSpa“, Bad Mergentheim
Das Plangebiet umfasst das Flst. Nr. 787 (Gemarkung Mergentheim) mit einer Gesamtfläche von ca. 1,39 ha und befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Mergentheim, unmittelbar nördlich des Kurparks.
Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Planungsbüros arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen im Maßstab 1:1000 vom 05.02.2024.
Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.
Der Bebauungsplanvorentwurf mit bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht werden
vom 11.03.2024 bis 10.04.2024
im Internet veröffentlicht.
Die Unterlagen werden zusätzlich auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, im Flur des 3. Obergeschosses, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
In dem o. g. Zeitraum besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung auf dem Bürgermeisteramt Bad Mergentheim, Sachgebiet Stadtplanung und Hochbau, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, 3. OG, Zimmer 3.03 während der Sprechzeiten.
Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan können während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form per E-Mail an auslegungen@bad-mergentheim.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch per Post an das Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim abgegeben werden.
Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Wellnesshotels mit integrierter Medical Spa-Abteilung und Parkdecks in räumlicher Zuordnung zum Kurpark und zur Solymar-Therme geschaffen. Mit diesem Projekt kann insbesondere der Bedarf an besonderen Unterkunftsformen sowie Wellness- und Gesundheitsangeboten gedeckt werden. Der Planbereich soll als Sonstiges Sondergebiet i.S. von § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.