Hilfsfonds der Stadt Bad Mergentheim

Die Stadt Bad Mergentheim und die Fraktionen des Gemeinderats möchten in der aktuellen Notlage neben Bund und Land einen Beitrag zum Erhalt der Strukturen in der Stadt leisten und die nachhaltigen Folgen der Covid-Pandemie abmildern, um diese Krisenzeit zu überstehen. Der städtische Hilfsfonds für Unternehmen soll zur Anwendung kommen, falls die Förderungsmöglichkeiten von Bund und Land zur Deckung des Liquiditätsengpasses nicht ausreichen und weiterhin eine existenzbedrohliche Schieflage des jeweiligen Unternehmens besteht. Fördervoraussetzung ist deshalb, dass durch den Antragsteller ein Soforthilfeantrag für das Bundes- oder Landesprogramm „Soforthilfe Corona“ eingereicht und eine Förderung in Höhe des Höchstbetrags bewilligt wurde, der Finanzbedarf durch das Soforthilfeprogramm jedoch nicht vollumfänglich abgedeckt werden konnte. Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (VZÄ), die ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz in Bad Mergentheim aus ausführen.

Fördervoraussetzung ist, dass durch den Antragsteller ein Soforthilfeantrag für das Bundes- oder Landesprogramm „Soforthilfe Corona“ eingereicht und eine Förderung in Höhe des maximalen Höchstbetrags bewilligt wurde. Aus dem Bewilligungsbescheid muss weiter hervorgehen, dass der Liquiditätsengpass höher ist als der bewilligte Zuschuss, der Finanzbedarf durch das Soforthilfeprogramm von Bund oder Land also nicht vollumfänglich abgedeckt werden konnte. Der Förderantrag und der Bewilligungsbescheid des Soforthilfeantrags von Bund oder Land sind dem Antragsformular deshalb beizufügen.

Alternativ kann der Antrag auch per Post eingereicht werden, das pdf-Formular dazu finden Sie hier .

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Liquiditätsengpass

Höhe des bestehenden und /oder erwarteten Liquiditätsengpasses (vgl. Antrag Bundes-/Landesprogramm „Soforthilfe Corona“). Der Liquiditätsengpass ist die Differenz zwischen den betrieblichen Ausgaben und betrieblichen Einnahmen.

Bitte geben Sie die Höhe des bestehenden und/oder erwarteten Liquiditätsengpasses an.

Der konkrete Zuschuss orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die drei auf die Antragstellung bei Bund/Land folgenden Monate.

Bitte geben Sie an, wie sich der Liquiditätsengpass zusammensetzt.
Nachweise

Dem Antragsformular sind folgende Nachweise/Angaben beizufügen:

Erklärungen des Antragstellers