Geburt / Geburtsurkunde

Geburt im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim:

Das Krankenhaus ist verpflichtet innerhalb einer Woche die Geburt dem Standesamt anzuzeigen. Damit die Geburtsbeurkundung schnellstmöglich erfolgen kann, geben Sie bitte die notwendigen Unterlagen vollständig und im Original im Krankenhaus ab. Diese werden Ihnen nach der Beurkundung wieder zurückgegeben. Auf Wunsch können diese auch postalisch nach Hause gesendet werden. Gerne dürfen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung die Unterlagen auch bei uns persönlich abgeben oder direkt an das Standesamt zusenden oder einwerfen.

Hausgeburt:

Wenn Ihr neugeborenes Kind zu Hause auf die Welt gekommen ist, muss die Anmeldung der Geburt innerhalb von einer Woche durch die Mutter, dem Vater oder jeder anderen Person, die bei der Geburt dabei war, im Standesamt mündlich angezeigt werden. Hierzu wird zudem die Bescheinigung Ihrer Hebamme benötigt.

 

Notwendige Unterlagen:

Für die Beurkundung der Geburt werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung über Beilegung von Vor- und Familiennamen“. Dieses Formular erhalten Sie ebenfalls im Krankenhaus.
    Prüfen Sie bitte die korrekte Schreibweise der Namen. Nach Beurkundung der Geburt sind keine Änderungen mehr möglich.
  • Personalausweiskopie bzw. Reisepasskopie beider Elternteile (ausländische Ausweisdokumente werden ggf. mit Aufenthaltstitel im Original benötigt)

 

Eltern sind miteinander verheiratet:

  • Stammbuch mit Eheurkunde 

Mutter ist ledig:

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters 
  • Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung

Mutter ist geschieden:

  • Eheurkunde und Geburtsurkunde der Mutter sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

Mutter ist verwitwet:

  • Eheurkunde und Geburtsurkunde der Mutter sowie Sterbeurkunde des Ehemannes oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

Wichtige Hinweise:

  • Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden. Ihre Originale erhalten Sie wieder zurück.
  • Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer EU-Übersetzungshilfe vom ausstellenden Standesamt oder einer Übersetzung durch eine/n öffentlich bestellte/n und vereidigte/n Dolmetscher/in benötigt.
  • Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

 

Gebühren:

Sie erhalten einmalig drei gebührenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung von

  • Elterngeld,
  • Kindergeld und
  • Mutterschaftsgeld.

Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch kostet 20,00 Euro.

 

Namensrecht:

Im nachfolgenden Erklärvideo erhalten Sie einen kurzen Überblick über das deutsche Namensrecht ab dem 01. Mai 2025.

 

 


Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt