Amtliche Beglaubigungen

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Ablichtung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Die zuständige Stelle beglaubigt die Abschrift durch einen Beglaubigungsvermerk, der folgende Angaben enthalten muss:

  • genaue Bezeichnung des Schriftstücks, dessen Abschrift oder Kopie beglaubigt wird
  • Feststellung, dass die Abschrift oder Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt
  • Ort und Tag der Beglaubigung
  • Unterschrift der Person, die die Beglaubigung durchführt und das Dienstsiegel
  • wenn das Ausgangsdokument nicht von einer Behörde ausgestellt worden ist: Hinweis, dass die beglaubigte Abschrift oder Kopie nur bei der angegebenen Behörde vorgelegt werden darf

Ihre Ansprechpartner



Zuständiges Amt

SG 33 Bürger- und Standesamt

Anschrift

Neues Rathaus
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
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buergerbuero@bad-mergentheim.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr

Das Bürgerbüro können Sie mit oder ohne Termine besuchen. 
Termine im Standesamt sind grundsätzlich vorab zu vereinbaren - gerne auch online mit wenigen Klicks.

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Telefon Bürgerbüro: 07931 57-3309 

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