Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise in Kraft. In jedem Folgeschuljahr wird der Rechtsanspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 alle Grundschulkinder einen Anspruch auf die ganztägige Betreuung haben.
Das bedeutet:
· Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Grundschulkinder der Klassenstufe 1 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
· Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
· Er gilt auch für die Schulferienzeit, wobei Feiertage sowie 20 Schließtage im Schuljahr davon ausgenommen sind.
Weitere Informationen für Eltern und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Wenn Sie den Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung für Ihr Kind wahrnehmen möchten, informieren Sie uns bitte fristgerecht bis zum 15. März 2026 über unser Onlineportal: https://umfragen.schule-bw.de/index.php/477198?lang=de
Die Einhaltung der Frist ist wichtig, um die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren!
Weitere Informationen zur Bedarfsmeldung und zu den Gebühren der einzelnen Betreuungsformen finden Sie in den auf der Webseite hinterlegten Dokumenten.
