Stadtjäger

Die Stadt Bad Mergentheim hat drei entsprechend qualifizierte Personen als Stadtjägerin und Stadtjäger eingesetzt.

Sie helfen bei Problemen mit Wildtieren wie Füchsen, Mardern oder Wildschweinen, wenn diese in den Siedlungsgebieten von Städten und Dörfern auftauchen – was immer wieder mal vorkommt. Vornehmliche Aufgabe von Stadtjägerinnen und Stadtjägern ist es, in Fragen des Wildtiermanagements in diesen Wohnbereichen zu beraten und zu unterstützen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Auch wenn Tierseuchen abgewehrt werden müssen, dürfen Stadtjägerinnen und Stadtjäger die Schusswaffe einsetzen.

Die Befugnisse beschränken sich dabei auf die Flächen der Gemarkung Bad Mergentheims, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf (also den so genannten „befriedeten Bezirk“). Alle sonstigen Bereiche werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächterinnen und Jagdpächtern betreut und bejagt. Wichtig zu wissen ist auch, dass Stadtjäger nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden. Andere Tierarten – etwa Siebenschläfer, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere wie Hund und Katze – fallen nicht unter das Jagdrecht.

Wer die Hilfe einer Stadtjägerin oder eines Stadtjägers benötigt, setzt sich mit diesen direkt in Verbindung. Die Kosten für den Einsatz trägt der jeweilige Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin.  Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Beteiligten und nicht über die Stadt.


Stadtjägerin und Stadtjäger für Bad Mergentheim und Teilorte:

 

Stephan Lowin

Telefon: 07931 / 47599

Mobil: 0170 / 4967109

E-Mail: stadtjaeger-mgh@email.de

Iris Konrad

Mobil: 0176 / 2969 0935

E-Mail: iriskonrad@outlook.de

Holger Konrad

Mobil: 0152 / 3454 5796

E-Mail: hkonrad100670@outlook.de