Jagdschein, Jägerprüfung
Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten. Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen. Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
Zuständiges Amt
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Anschrift
Gartenstraße 1
97941
Tauberbischofsheim
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Telefon:
09341 820
Telefax:
09341 825660
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Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag bis Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung