Fundsachen / Fundtiere

Informationen zum Fundamt

Vielen Personen verlieren im Laufe der Zeit persönliche Gegenstände oder finden Sachen von anderen Leuten. In den meisten Fällen führt der Weg zum Fundamt beim Ordnungs- und Gewerbeamt.

Die Arbeit des Fundamtes begründet sich auf die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort ist u.a. geregelt die Anzeigepflicht des Finders, die Verwahrungspflicht des Finders, die Ablieferungspflicht, der Finderlohn und die Rechte des Finders.

Bei aufttretenden Fragen im Zusammenhang mit Fundgegenständen oder verlorenen Sachen empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit Frau Fischer. Weiterhin haben Sie in unserem Online-Fundbüro jederzeit die Möglichkeit, Fundsachen anzuzeigen oder nachzuschauen, ob Ihre Fundsache als gefunden gemeldet wurde. Sie können direkt eine Verlustmeldung aufgeben. Sobald die Fundsache bei uns eingeht, benachrichtigen wir Sie.

Aufbewahrungsfrist und Erwerb des Eigentums an der Fundsache
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes beim Fundamt erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder dieser sein Recht beim Fundamt angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

Finderlohn
Der Finder kann vom Empfangsberechtigten (Verlierer) einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Sache bis 500,00 Euro 5 von Hundert, von dem Mehrwert 3 von Hundert, bei Tieren 3 von Hundert.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.

Fahrräder
Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen, damit diese tätig werden kann. Die Diebstahlsanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrads an den Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. Halten Sie für eine Anzeige Rahmennummer, Fabrikat, Modell, Farbe und sonstige Merkmale bereit.

Fundtiere

Tier gefunden? – Das ist zu tun!

Aus dem Gebiet Bad Mergentheim können Fund-Tiere im Tierheim (Dainbacher Weg 17) untergebracht werden, sofern Platz vorhanden ist: Das betrifft aktuell Hunde, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen sowie kurzzeitig je eine Land- und Wasserschildkröte. Im Neubau können zudem in geringer Zahl Goldhamster, Farb- und Rennmäuse oder Degus beherbergt werden. Für alle übrigen Tierarten sowie Wildtiere besteht keine Möglichkeit zur Aufnahme.

Die nachfolgenden Schritte und Hinweise des Tierschutzvereins Bad Mergentheim und Umgebung helfen dabei, zum Wohl des gefundenen Tieres zu handeln und für dessen Unterbringung zu sorgen.

  1. Tier gefunden / zugelaufen.

Versuchen Sie herauszufinden, ob das Tier wirklich Hilfe benötigt. Wenn ja, behalten Sie das Tier im Auge und melden Sie sich im Tierheim Bad Mergentheim. Wichtig: Packen Sie bitte niemals ohne Rücksprache ein Tier ein und stehen Sie dann damit vor dem Tierheim. Denn dort dürfen nur bestimmte Tierarten aufgenommen werden. Auch ist die Zahl der Tiere, die untergebracht werden können, begrenzt.

  1. Nehmen Sie telefonischen Kontakt auf.

Rufen Sie unter 07931 44960 im Tierheim an. Hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den Grund des Anrufs auf dem Anrufbeantworter. In lebensbedrohlichen Tier-Notfälle kann zwischen 16 und 19 Uhr auf das Notfall-Handy unter 0151 41604374 angerufen werden.

  1. Warten Sie auf einen Rückruf.

Eine Tierpflegerin ruft schnellstmöglich zurück. Sie fragt Informationen zum Tier, seinem Gesundheitszustand und zum Fundort ab. Die Tierpflegerin erklärt Ihren auch, wie Sie das Tier am besten sichern und transportieren.

  1. Fahrt zum Tierheim.

Erst nach der telefonischen Rücksprache bringen Sie das Tier zum Tierheim. Falls Sie nicht fahren können, bitten Sie Nachbarn, Familie oder Freunde um Hilfe. Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Tierpflegerin keine Fahrten übernehmen kann. Sie muss die Versorgung der Tiere im Tierheim sicherstellen.

  1. Fundtieranzeige ausfüllen.

Bringen Sie bitte unbedingt ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mit ins Tierheim. Denn in der Fundtieranzeige werden nicht nur Informationen zum Tier und eine genaue Beschreibung des Fundorts (gern mit Fotos) festgehalten, sondern auch die Daten des Finders/ der Finderin.

  1. Was tun, wenn keine Aufnahme des Tieres möglich ist?

Wenn das Tierheim Bad Mergentheim keine freien Plätze hat oder die Tierart nicht aufnehmen darf, werden Sie nicht im Stich gelassen.

FALL 1: Es gibt keine freien Plätze

Die Tierpflegerin wird Sie  um Unterstützung bitten. Hat das Tier gesundheitliche Probleme, wird versucht, es bei einem Tierarzt unterzubringen. Ist das nicht möglich oder das Tier nicht sichtlich krank, wird darum gebeten, das Tier vorübergehend selbst unterzubringen. In diesem Fall kann auch ein Vertrag als Pflegestelle aufgesetzt werden. Die Details dazu erklärt die Tierpflegerin.

FALL 2: Vogel, Farbratte, Exoten oder Wildtier gefunden

Die genannten Tierarten dürfen keinesfalls im Tierheim Bad Mergentheim aufgenommen werden. Die Tierpflegerin prüft jedoch gern, ob sie passende Ansprechpartner vermitteln kann. Wildtiere dürfen zudem in den allermeisten Fällen nicht aus der Natur entnommen werden. Rücksprache mit dem jeweiligen Jagdpächter oder Stadtjäger zum weiteren Vorgehen ist notwendig.

  1. Tierheim bedankt sich für die Unterstützung!

Die Meldung und Abgabe eines Fund-Tieres im Tierheim Bad Mergentheim erfordert eine gewisse Eigeninitiative und Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ein herzliches Dankeschön, dass Sie im Interesse des Fund-Tieres handeln.


Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt