Außenbewirtschaftung (Gastronomie)
Der Betrieb einer Außenbewirtschaftung ist grundsätzlich beim Sachgebiet 32-1 Gewerbeamt gewerberechtlich anzuzeigen.
Außenbewirtschaftungen für Gastronomiebetriebe können auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.
Soll für die Außenbewirtschaftung eine öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden, dann ist eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beim Sachgebiet 32-2 Verkehrswesen zu beantragen. Im dem förmlichen Verfahren wird mit verschiedenen öffentlichen Stellen abgeklärt, ob dem Antrag öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Es werden Fragen der Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs, der Gestaltung der Außenbewirtschaftung (Tische, Stühle, Pflanzkübel Begrenzungen usw.) und anderer möglicher öffentlicher Belange abgeklärt.
Dem Antrag ist eine genaue Planskizze beizufügen. Anzugeben ist außerdem, für welchen Zeitraum die Außenbewirtschaftung stattfinden soll.
Gebühren:
Die Gebühren bemessen sich bei dieser Sondernutzungserlaubnis nach der Dauer der Erlaubnis, der Einstufung des Gebietes, in dem sie ausgeübt wird und der Fläche.
Zuständiges Amt
SG 32-2 Verkehrswesen
Anschrift
Neues Rathaus
Bahnhofplatz 1
97980
Bad Mergentheim
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Telefax:
07931 573900
strassenverkehr@bad-mergentheim.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag bis Freitag: 8:00 – 12:30 Uhr
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:00 Uhr
