Gem. VOB/A § 20 Abs. 3 ist über Auftragsvergaben nach Beschränkten Ausschreibungen (Auftragswert über 25.000,- EUR ohne Umsatzsteuer) und Freihändigen Vergaben (Auftragswert über 15.000,- EUR ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren. Die Informationen über die erteilten Aufträge werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.
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