Antrag auf Bauplatz + Vergaberichtlinien + Bauplatzreservierung

Hier ensteht das neue Baugebiet Auenland III
Hier ensteht das neue Baugebiet Auenland III

Für neu zu erschließende Baugebiete erfolgt die ERSTVERGABE städtischer Bauplätze nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien. Die Stadt Bad Mergentheim gewährt Käufern außerdem einen Kinderbonus.
Wohnbaugebiete - Antrag auf Bauplatz - Vergaberichtlinien
Das Formular zur Beantragung des Erwerbs eines Bauplatzes ist bei der Stadtverwaltung erhältlich bzw. kann hier heruntergeladen werden Antrag auf Bauplatz (Einzel- und Doppelhäuser).
Für neu zu erschließende Baugebiete erfolgt die Erstvergabe städtischer Bauplätze nach den vom Gemeinderat beschlossenen Vergaberichtlinien (Einzel- und Doppelhäuser). Die Erklärung des Interesses muss schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung bis zum jeweils festgelegten Bewerbungsende eingereicht werden.
Hiervon abweichend gibt es Vergabegrundsätze, die für mehrgeschossigen Wohnungsbau Anwendung finden. Auch hier werden nur schriftliche Rückmeldungen bis zum jeweils festgelegten Bewerbungsende berücksichtigt Vergaberichtlinien (Geschosswohnungsbau).
 
Kinderbonus
Die Stadt gewährt Käufern eines Wohnbaugrundstücks eine Reduzierung des Kaufpreises (Kinderbonus) in Höhe von 2 € / m² je Kind bis 18 Jahre (leibliche Kinder nicht Pflegekinder), die mit ihm in der gemeinsamen Wohnung wohnen. Maßgeblich sind die Verhältnisse zu Zeitpunkt der Beurkundung. Der Käufer hat diesbezüglich der Stadt gegenüber die Zahl der Kinder glaubhaft nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde) sowie das Wohnen in gemeinsamer Wohnung (Meldebestätigung Einwohnermeldeamt). Die Stadt erstattet den „Bonusbetrag" dem Käufer auf das von diesem noch zu benennende Bankkonto innerhalb eines Monats nach vollständiger Vorlage der Nachweise. Unrichtige Angaben führen zur Rückforderung des Bonusbetrags. Dies gilt auch für den Fall, daß die Stadt das im Kaufvertrag vereinbarte Wiederkaufsrecht ausübt.
Der Kinderbonus kann nur einmalig zur Auszahlung kommen.
 
Bauplatzreservierung
Für eine Gebühr von 1.500,00 € haben Sie die Möglichkeit ein Baugrundstück 3 Monate lang verbindlich zu reservieren. Während dieser Zeit ist das Baugrundstück für andere Interessenten gesperrt. Wird das Grundstück innerhalb dieser 3 Monate von Ihnen erworben, so wird die Reservierungsgebühr vom Kaufpreis abgesetzt (Vorauszahlung). Erwerben Sie das Grundstück nicht, wird die Gebühr von der Stadt ohne weitere Gegenleistung vereinnahmt.
Reservierungsempfehlung: Immer dann, wenn Sie sich sicher sind, ein bestimmtes Baugrundstück erwerben zu wollen, für Ihre Vorplanungen aber noch Zeit benötigen, empfehlen wir eine Reservierung.
 
Regenwassernutzung
Zuwendungen für Vorhaben zur Nutzung von Regenwasser (Erd- oder Kellerzisterne)
 
Informationen für Bauwillige & Neubürger
Die Broschüre „Lebensqualität Bad Mergentheim“ steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung. Die achtseitige Broschüre stellt in Wort, Bild und Text anschaulich die Lebensqualität der Stadt Bad Mergentheim dar. Neben wichtigen Informationen zu Infrastruktur, Kultur, Freizeit und Familie sollen vor allem die Bilder Emotionen wecken, die den Bauwilligen & Neubürgern Lust auf Bad Mergentheim macht...
Weitere Informationen zum Erwerb von städtischen Bauplätzen erhalten Sie hier:
Stadtverwaltung Bad Mergentheim
Sachgebiet 23 - Liegenschaften
Bahnhofplatz 1
97980 Bad Mergentheim
 
Ihre Ansprechpartner:
 
Herr Gabel
Tel.: (07931) 57-2305
Fax: (07931) 57-2340
Herrn Rudolf
Tel.: (07931) 57-2309
Fax: (07931) 57-2900
Mail: thomas.rudolf@bad-mergentheim.de