Fördermöglichkeiten

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Städtische Förderung von Stecker-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerken") - ausgeschöpft

Ziel der Stadt Bad Mergentheim ist es, auf dem Weg zur Klimaneutralität, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie ist eine wesentliche Säule dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung. Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat daher in seiner Sitzung am 27.04.2023 entsprechende Förderrichtlinien beschlossen.

ELR: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden v.a. des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen durch strukturverbessernde Maßnahmen fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Förderprogramm für leerstehende Gebäude/Anwesen im gesamten Stadtgebiet

Im gesamten Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim ist vermehrt festzustellen, dass in den gewachsenen Ortslagen Einzelobjekte / Anwesen leer stehen. Sie beeinträchtigen das Stadt- bzw. Ortsbild nachdrücklich. Durch eine gezielte Förderung der Stadt soll diesem Zustand entgegengewirkt werden.

Denkmalschutz

Die Stadt Bad Mergentheim ist untere Denkmalschutzbehörde und berät Bauherren, Architekten, Handwerker und Hauseigentümer in denkmalschutzrechtlichen Fragen

Förderrichtlinien der Stadt Bad Mergentheim zur Nutzung von Regenwasser

Die Stadt Bad Mergentheim unterstützt die private Regenwassernutzung mit einem einmaligen Baukostenzuschuss. Die Antragsstellung erfolgt über den "Eigenbetrieb Abwasserwirtschaft" Bad Mergentheim. Diese Förderrichtlinie tritt ab 01.11.2022 in Kraft und gilt bis zum 31.10.2027. Genauere Informationen zur Förderrichtlinie und den dazugehörigen Antrag finden Sie mit Klick auf den unten stehenden Link.