Bad Mergentheim fördert Jugendprojekte

Veröffentlicht am Donnerstag, 25. April 2024
(Dimhou/pixabay.com)
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Die Stadt Bad Mergentheim nimmt ab sofort wieder Anträge zur Unterstützung verschiedener Jugendprojekte entgegen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Jugendgemeinderat. 

Der Gemeinderat möchte die Arbeit der Jugendorganisationen und deren Projekte im Stadtgebiet unterstützen und hat dafür im Haushalt 2024 einen Betrag in Höhe von 2.800 Euro bereitgestellt. Gefördert werden auf Grundlage entsprechender Richtlinien soziale und gemeinnützige Maßnahmen, die der Jugend selbst, der Bürgerschaft der Stadt Bad Mergentheim oder dem Gemeinwohl dienen.

Die Höhe der Fördermittel wird je Jugendprojekt grundsätzlich auf maximal 300 Euro festgelegt. Die Verteilung der Mittel verantwortet der Jugendgemeinderat, der auch das Recht hat, bei besonders herausragenden Jugendprojekten ausnahmsweise eine Förderung bis zu 500 Euro zuzulassen. Die Förderung kann beispielsweise beantragt werden für soziale und gemeinnützige Maßnahmen (bspw. Aktion saubere Stadt), Aktionen im Bereich der Jugendarbeit (Aufführungen, Ausflüge, Zeltlager), bauliche Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Jugendräumen und Treffpunkten, zweckgerichtete Maßnahmen im Jugendbereich der Verbände (wie Projekte oder Ferienangebote) oder für eine für die Jugendarbeit notwendige Ausstattung.

Idealerweise sollten Projekte einen öffentlichkeitswirksamen Projektgedanken haben, der zum Verein passt. Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst nach der Projekt-Umsetzung. Wenn Aktionen in den Sommerferien stattfinden, bittet die Stadt um eine Aufnahme ins Ferienprogramm. Dadurch kann auch die Werbung verbessert werden. 

Antragsberechtigt sind Jugendgruppen, Jugendorganisationen und Vereine aus dem Gebiet der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim. Der Jugendgemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen über Zulassung und Bewilligung der Fördermittel. Der Jugendgemeinderat hat sich eine Vorstellung der beantragten Projekte durch die Antragssteller vorbehalten.

Die schriftlichen Anträge können bis Freitag, 31. Mai, formlos bei der Stadt Bad Mergentheim, Sachgebiet Kinderbetreuung, Neues Rathaus, Bahnhofplatz 1, gestellt werden. Beizulegen ist eine detaillierte Beschreibung des Projekts und eine Übersicht über die Finanzierung. Die Anträge sind grundsätzlich vor Durchführung der Maßnahme zu stellen. Ausnahmen können vom Jugendgemeinderat zugelassen werden. Nach Entscheidung des Jugendgemeinderates ergeht ein Bewilligungsbescheid.

Weitere Informationen sind bei Andreas Berns, Telefon 07931/57-5010, E-Mail: andreas.berns@bad-mergentheim.de, erhältlich.