Perspektive Hausarzt

Förderprogramm Landarzt in Bad Mergentheim
Förderprogramm Landarzt in Bad Mergentheim

Mithilfe des Förderprogramms „Landärzte“ des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg soll die ambulante hausärztliche Versorgung schwerpunktmäßig im ländlichen Raum verbessert werden. Darunter fallen Fördergebiete, die aktuell oder mittelfristig Versorgungsengpässe aufweisen. Zwischen 10.000 und 30.000 Euro Landesförderung kann ein Hausarzt erhalten, wenn er sich in einer ländlichen Gemeinde in Baden-Württemberg ohne Arzt niederlässt.

Die Fördersumme ist jedoch vom Antragsteller und von der Ausprägung des Ärztemangels im jeweiligen Fördergebiet abhängig. Darüber hinaus ist es entscheidend, ob im jeweiligen Stadt- oder Landkreis neue Zulassungen von Ärzten bewilligt werden.

Im Vordergrund des Förderprogramms sollen Fachärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärzte sowie hausärztlich tätige Internisten bezuschusst werden. Die Übernahme eines bestehenden Arztsitzes, die Neuerrichtung einer Praxis, die Errichtung einer Zweitpraxis oder die Anstellung eines Arztes sind bei diesem Programm förderfähig. Insgesamt stehen dem Förderprogramm „Landärzte“ finanzielle Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Hinweis: Alle Unterlagen zu diesem Förderprogramm können Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg abrufen. Das Programm läuft seit Januar 2020.

Bad Mergentheim wir derzeit als perspektivisches Fördergebiet im Main-Tauber-Kreis geführt. Hier gilt:

Grundförderung in Höhe von 15.000 Euro für einen vollen Versorgungsauftrag und 10.000 Euro für einen partiellen Versorgungsauftrag.

Aufstockung der Grundförderung in Höhe von maximal 5.000 Euro:
Ergänzend kann die Grundförderung durch eine Aufstockung um bis zu 5.000 Euro je Förderantrag erhöht werden, sofern die Antragstellerin oder der Antragsteller von dritter Seite eine finanzielle Unterstützung oder Förderung für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit erhält. Die Aufstockung der Grundförderung von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration wird in Höhe der Zuwendung des Dritten zusätzlich gewährt und ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Eine solche Unterstützung oder Förderung können Zuwendungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg aus dem Programm „Ziel und Zukunft“, eine Förderung im Rahmen einer Unternehmensgründung (Wirtschaftsförderung) oder ein Zuschuss einer Gemeinde für Investitionen zur Instandsetzung oder Ausstattung einer Arztpraxis sein.