Fördermöglichkeiten Elektromobilität - Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen

Förderung E-Fahrzeuge
Förderung E-Fahrzeuge

Wenn Sie Ihren Teil zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in Bad Mergentheim beitragen und Fördergelder für Elektromobilität beantragen möchten, bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Hier finden Sie die Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Infrastruktur im Überblick.

Förderprogramm „BW-e-Gutschein“

Für die Unterhalts- und Betriebskosten von neu angeschafften Elektrofahrzeugen (Erstzulassung, vollelektrisch oder Brennstoffzelle) der EG-Klassen L6e und L7e (E-Leichtfahrzeuge), M1 (E-PKW) und N1 (E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) kann der sogenannte „BW-e-Gutschein“ beantragt werden. Die Fahrzeuge müssen überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden, gleichzeitig muss eine Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation) mit einer Mindestleistung von 2 kW pro gefördertem Fahrzeug betrieben werden. Es stehen pauschal 1.000 € pro Fahrzeug (Leasing: 333,33 € pro Jahr für max. 3 Jahre) als Fördersumme bereit:

Förderprogramm „BW-e-Gutschein“

Förderprogramm „Umweltbonus“

Mit Hilfe des „Umweltbonus“ fördert auch die Bundesregierung die Anschaffung eines neuen Elektrofahrzeugs des Typs Batterieelektrofahrzeug, Plug-In-Hybrid oder Brennstoffzellenfahrzeug. Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort ist auch eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge verfügbar:

Förderprogramm "Umweltbonus"

Förderkonzept „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“

Das Bundesverkehrsministerium hat zur Erreichung der Klimaschutzziele im Straßengüterverkehr ein Förderprogramm für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben aufgelegt. Gefördert wird die Anschaffung von Nutz- und Sonderfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Elektroantrieb (rein batterieelektrisch oder Brennstoffzelle). Der Zuschuss beträgt maximal 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Nutzfahrzeug mit konventionellem Antrieb der Schadstoffklasse Euro 6/Euro VI. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen zeitlich begrenzter Förderaufrufe.

Förderprogramm „Klimafreundliche Nutzfahrzeuge“ 
Bundesamt für Güterverkehr

Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Die KfW bietet zur Investition in Elektrofahrzeuge einen zinsgünstigen Förderkredit an, der zusätzlich zum Umweltbonus genutzt werden kann. Im Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ kann neben dem Darlehen zeitlich befristet ein Klimazuschuss von aktuell bis zu 3% des zugesagten Kreditbetrags beantragt werden. Der Förderantrag wird über ein frei wählbares Kreditinstitut gestellt; bei Beantragung des Klimazuschusses beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens fünf Jahre.

Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“

Förderungen für E-Lastenräder

Die Fördermöglichkeiten beschränken sich aber nicht nur auf E-Autos - auch andere Fahrzeugarten werden berücksichtigt. So können sich Handwerksbetriebe die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads fördern lassen, mit dem Sie schwere oder unhandliche Gegenstände schnell, kostengünstig und umweltfreundlich transportieren können. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg unterstützt Sie dabei mit bis zu 2.500 € je E-Lastenrad.

Landesförderprogramm für E-Lastenräder

Eine Kumulierung mit dem Förderprogramm des Bundes ist nicht möglich.

E-Lastenräder für den Lastenverkehr in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen werden auch vomBundesumweltministerium gefördert. Für die Anschaffung von serienmäßigen, fabrikneuen E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern mit einer Nutzlast von mindestens 120 kg und unlösbar mit dem Fahrrad verbundenen Transportmöglichkeiten gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Das E-Lastenrad darf erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids erworben werden.

Bundesförderprogramm für E-Lastenräder