Coronavirus - Informationen für Unternehmen

Coronavirus
Coronavirus

Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe, im Land vor existenzielle Herausforderungen. Die Sicherung der Liquidität ist dabei oberstes Gebot. Um die Mittelständler in der derzeitig äußerst schwierigen Situation zu unterstützen, haben Bund und Land Hilfsmaßnahmen ergriffen und weitere angekündigt.

Städtischer Neugründerbonus

Neugründerinnen und Neugründer wurden in den ersten Förderrunden von Bund und Ländern nicht bedacht/erfasst und hatten bisher keine/wenig Gelegenheit, Rücklagen zu erwirtschaften. Häufig belasten sie auch parallel laufende Existenzförderkredite. Die Stadt Bad Mergentheim unterstützt deshalb alle Neugründungen (keine Verlagerungen, keine Filialbetriebe und keine Imbisswagen/Imbisse) von inhabergeführten Gastronomie- oder Einzelhandelsbetrieben im Haupterwerb, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 (verlängert) eröffnet haben oder eröffnen. Der Betrieb muss dabei seit mindestens drei Monaten geöffnet sein und noch bestehen.

Hierzu wird ein einmaliger, nicht-rückzahlbarer Betrag in Höhe von 10 Euro pro Quadratmeter Verkaufsfläche/Gastraumfläche bezuschusst, maximal jedoch 1.500 Euro.

Falls Sie einen Antrag stellen möchten, setzen Sie sich mit der städtischen Wirtschaftsförderung in Verbindung: wirtschaft@bad-mergentheim.de oder +49 7931 578006.

 


Überbrückungshilfe IV

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV (Fördermonate Januar bis Juni 2022) endete am 30. Juni 2022. Die Frist für Änderungen (zum Beispiel Kontoverbindung, Fehlerkorrekturen) wurde nochmals verlängert und gilt jetzt bis 30. September 2022. Die Antragsfrist für die Neustarthilfe 2022 endete ebenfalls.



Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbständige

Die Antragsfrist für die Härtefallhilfe in Baden-Württemberg endete am 15. Juni 2022. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsfristen für den gesamten Unterstützungszeitraum (November 2020 bis Juni 2022) sind abgelaufen.

Weitere Informationen finden Sie unter Härtefallhilfen 

 


Neustarthilfe 2022

Die Antragsfrist für Erstanträge endete am 15. Juni 2022.

Seit dem 23. Mai 2022 bis 30. September 2022 können prüfende Dritte Änderungsanträge stellen. Ab 3. Juni bis 30. September 2022 können Direktantragstellende Änderungsanträge stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter Neustarthilfe.

 



Hilfsfonds der Stadt Bad Mergentheim

Die Stadt Bad Mergentheim und die Fraktionen des Gemeinderats möchten in der aktuellen Notlage neben Bund und Land einen Beitrag zum Erhalt der Strukturen in der Stadt leisten und die nachhaltigen Folgen der Covid-Pandemie abmildern, um diese Krisenzeit zu überstehen. Der städtische Hilfsfonds für Unternehmen soll zur Anwendung kommen, falls die Förderungsmöglichkeiten von Bund und Land zur Deckung des Liquiditätsengpasses nicht ausreichen und weiterhin eine existenzbedrohliche Schieflage des jeweiligen Unternehmens besteht. Fördervoraussetzung ist deshalb, dass durch den Antragsteller ein Soforthilfeantrag für das Bundes- oder Landesprogramm „Soforthilfe Corona“ eingereicht und eine Förderung in Höhe des Höchstbetrags bewilligt wurde, der Finanzbedarf durch das Soforthilfeprogramm jedoch nicht vollumfänglich abgedeckt werden konnte. Antragsberechtigt sind alle gewerblichen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (VZÄ), die ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz in Bad Mergentheim aus ausführen.

Fördervoraussetzung ist, dass durch den Antragsteller ein Soforthilfeantrag für das Bundes- oder Landesprogramm „Soforthilfe Corona“ eingereicht und eine Förderung in Höhe des maximalen Höchstbetrags bewilligt wurde. Aus dem Bewilligungsbescheid muss weiter hervorgehen, dass der Liquiditätsengpass höher ist als der bewilligte Zuschuss, der Finanzbedarf durch das Soforthilfeprogramm von Bund oder Land also nicht vollumfänglich abgedeckt werden konnte. Der Förderantrag und der Bewilligungsbescheid des Soforthilfeantrags von Bund oder Land sind dem Antragsformular deshalb beizufügen.

Der Antrag kann über ein Online-Formular direkt auf der städtischen Internetseite www.bad-mergentheim.de/hilfsfonds digital ausgefüllt und abgeschickt werden. Zudem gibt es einen Formular-Vordruck zum Download, der ausgefüllt bei der Stadt Bad Mergentheim, Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim eingereicht werden kann. Eine Antragstellung ist weiterhin möglich.

Ansprechpartner zum Förderprogramm im Bad Mergentheimer Rathaus ist Lorena Klingert von der städtischen Wirtschaftsförderung, der unter Telefon 07931/ 57-8006 oder per E-Mail an lorena.klingert@bad-mergentheim.de erreichbar ist.

 


„Krisenberatung Corona“

Die Krisenberatung Corona war bis Ende Juni 2022 möglich.

 


Ansprechpartner

Stadt Bad Mergentheim:

Marcel Stephan
Leiter Stabsstelle Wirtschaftsförderung & Stadtmarketing
Tel.: +49 7931 57 8005
Fax: +49 7931 57 8900
marcel.stephan@bad-mergentheim.de

Ansprechpartner IHK Heilbronn-Franken

Petra Annecke
Assistentin Existenzgründung & Unternehmensförderung
Tel.: +49 7131 9677111
Fax: +49 7131 967788111
petra.annecke@heilbronn.ihk.de

Ansprechpartner HWK Heilbronn-Franken

Ass. jur. Rüdiger Mohn
Abteilungsleiter Recht
Tel.: +49 7131 791140
Fax: +49 7131 7912540
Ruediger.Mohn@hwk-heilbronn.de


Hotlines

Bundeswirtschaftsministerium
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: 030 18615-1515
Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 18615-8000

Agentur für Arbeit
Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber: 0800 4 555520
Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer: 0800 4 555500

L-Bank Baden-Württemberg,
Hotline Wirtschaftsförderung (Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen): 0711 122-2345
Hotline Landwirtschaftsförderung: 0711 122-2666
Hotline Bürgschaften: 0711 122-2999

KfW-Bank
Serviceauskunft zu KfW-Hilfsprogramm: 0800 539 9001