Feuerwerk anmelden
Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.
Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.
Ihre Ansprechpartner
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Sabine Stutz
Zimmer: E.12
Telefon: +49 7931 573215
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Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Telefon: +49 9341 820
Telefax: +49 9341 825660
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Montag bis Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 – 18.00 Uhr
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