Außenbewirtschaftung (Gastronomie)
Außenbewirtschaftungen für Gastronomiebetriebe können auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden. Befindet sich die Außenbewirtschaftung auf der Privatfläche einer Gaststätte, dann wird die Bewirtung im Freien lediglich mit der nötigen Gaststättenerlaubnis bzw. im nachhinein durch eine Erweiterung der Gaststättenerlaubnis erteilt.
Anträge hierzu erhalten Sie beim Sachgebiet Öffentliche Ordnung im Bahnhofplatz 1 .
Dem Antrag ist eine genaue Planskizze beizufügen. Anzugeben ist außerdem, für welchen Zeitraum und in welcher Tageszeit die Außenbewirtschaftung stattfinden soll.
Die Gebühren bemessen sich bei dieser Sondernutzungserlaubnis nach der Dauer der Erlaubnis, der Einstufung des Gebietes, in dem sie ausgeübt wird und der Fläche.
Ihr Ansprechpartner
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Andrea Hackmann
Zimmer: 1.06
Telefon: +49 7931 573000
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Christian Völkel
Zimmer: E.12
Telefon: +49 7931 573001
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