Zweite Versuchsphase für das Verkehrskonzept verlängert
Ziel ist die weitere Verkehrsberuhigung des historischen Stadtkerns für die Anwohner sowie für mehr Aufenthaltsqualität - während die Erreichbarkeit aller Punkte mit dem Fahrzeug für den Zielverkehr (beispielsweise zum Einkaufen oder für den Arztbesuch) gewährleistet bleibt. Grundsätzlich bleiben die Regelungen aus der ersten Versuchsphase bestehen, mit folgenden Änderungen und Anpassungen:
- Im kompletten Altstadt-Kern gilt künftig Tempo 20 (in den so genannten „Spielstraßen“ wie beispielsweise Mühlwehrstraße oder Holzapfelgasse gilt weiterhin Schrittgeschwindigkeit).
- Die reine Durchfahrt über die Kapuzinerstraße und den Deutschordenplatz in Richtung Herrenwiesen als vermeintliche Abkürzung ist nicht mehr zulässig. Die Strecke dient künftig nur noch als Zufahrt zum Parkplatz am Schloss (bleibt also für diejenigen offen, die die Innenstadt besuchen möchten). Hintergrund dabei: Die meisten Autofahrer, die hier unterwegs sind, fahren nur durch, um abzukürzen. Fallen diese Fahrzeuge weg, so bringt das auch die dringend benötigte Verkehrsentlastung an anderen Stellen, vor allem in der Münzgasse.
- Für die Überfahrt des Deutschordenplatzes (inklusive Anfahrt zu Schloss und Kirche für einen kurzen Ausstiegs-Halt) während der Sperrzeiten können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden für Menschen, die – beispielsweise aufgrund eingeschränkter Mobilität – sonst keine Möglichkeit hätten, in die entsprechenden Bereiche zu gelangen. Ansprechpartner hierfür sind die jeweiligen Institutionen (etwa die Kirchengemeinde) oder das genehmigende Ordnungsamt der Stadt, Telefon 07931/ 57-3000.
- Von Samstag, 14 Uhr, bis Montag, 8 Uhr, wird der Deutschordenplatz für Kraftfahrzeuge komplett gesperrt. Hier fühlen sich Fußgänger, Urlaubs-Gäste sowie Besucher der Außengastronomie seit langem von dem Verkehr vor der Schloss-Kulisse beeinträchtigt. Die meisten Geschäfte haben in diesem Zeitfenster ohnehin geschlossen.
- Der Gänsmarkt bleibt auch während der zweiten Testphase autofrei.
Die verkehrsrechtlich als „unechte Einbahnstraße“ bezeichnete Regelung in der Nonnengasse sorgt immer wieder für Rückfragen. Sie bedeutet: Eine Einfahrt in die Nonnengasse aus Richtung Münzgasse/ Schloss-Parkplatz ist nicht zulässig. Die Einfahrt erfolgt ausschließlich über den Ledermarkt. Trotzdem ist die Nonnengasse keine Einbahnstraße im eigentliche Sinne, denn alle Anlieger und Anwohner können auch weiterhin in entgegengesetzter Richtung (also in Richtung des nicht gesperrten Gänsmarkt-Bereiches und dann über die Holzapfelgasse) ausfahren.
Auch während der zweiten Testphase wird der Verkehrsfluss detailliert ausgewertet. Bereits die nun geltenden Modifikationen sind das Ergebnis ausführlicher Analysen während der ersten Phase – und auch Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind mit eingeflossen.
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