Unterschiedliche Zustellungszeitpunkte bei Wahlbenachrichtigungen

Veröffentlicht am Dienstag, 10. Februar 2026
Wahlkreuz (Symbolbild) - (Foto: ulleo/pixabay.com)
Wahlkreuz (Symbolbild) - (Foto: ulleo/pixabay.com)

In einigen Haushalten im Bad Mergentheimer Stadtgebiet ist es bereits vorgekommen, dass einzelne Personen ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2026 erhalten haben, während andere wahlberechtigte Haushaltsangehörige – etwa Ehepartner oder Kinder – diese noch nicht bekommen haben.

Hintergrund ist, dass die Wahlbenachrichtigungen zentral versendet werden und die Organisation des Postversands nicht durch die Stadtverwaltung erfolgt. Dadurch kann es zu unterschiedlichen Zustellungszeitpunkten kommen, auch innerhalb eines Haushalts.

Jede wahlberechtigte Person sollte ihre Wahlbenachrichtigung grundsätzlich bis Sonntag, 15. Februar, erhalten. Die Stadtverwaltung bittet daher noch um etwas Geduld.

Sollte bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung zugegangen sein, können sich die Betroffenen gerne im Rathaus unter der Durchwahl 07931/57-3309 oder per Mail an buergerbuero@bad-mergentheim.de melden.

Ergänzend wird auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 sowie auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis hingewiesen. Die Bekanntmachung kann auf der Internetseite www.bad-mergentheim.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.