Unternehmensberatung fördern lassen – unternehmensWert:Mensch
Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt, um Veränderungsprozesse in der Personal- und Organisationsentwicklung zu starten? Wo besteht Handlungsbedarf? Wie können Sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens sichern? Welche konkreten Lösungen passen zu Ihnen?
Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) fehlen oft die Ressourcen, um auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die z.B. der demografische Wandel oder die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt mit sich bringen, angemessen zu reagieren.
Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch, das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird, hilft Ihnen, nachhaltige Veränderungsprozesse zu erarbeiten und umzusetzen. Wenden Sie sich direkt an akkreditierte BeraterInnen oder nutzen Sie die Beraterpoolsuche.
Das Programm bezuschusst die Kosten der Beratungen für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten mit 80 %. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten erhalten 50 % Förderung. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständige Unternehmen, aber auch Vereine, Verbände bzw. Unternehmen der Sozialwirtschaft profitieren von der Förderung.
Förderkriterien:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
Unser Hinweis: Kombinieren Sie unternehmensWert:Mensch und das darauf aufbauende Programm unternehmensWert:Mensch plus und profitieren Sie doppelt:
Der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus ermöglicht KMU, insbesondere die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen. Ziel des Programms ist es, Innovations- und Lernprozesse in Unternehmen zu fördern. Die Förderkonditionen sind noch attraktiver als bei unternehmensWert:Mensch. Alle Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten erhalten 80 % Förderung bei einer maximalen Förderung von 12 Beratertagen.
Sie haben Interesse an diesen Förderprogrammen? Nehmen Sie Kontakt zu den bundesweit eingerichteten Erstberatungsstellen auf. In einer kostenlosen Erstberatung wird Ihre Förderfähigkeit geklärt und der konkrete Entwicklungsbedarf ermittelt. Viele akkreditierte BeraterInnen begleiten Sie gerne zu einem Termin bei den Erstberatungsstellen, selbstverständlich auch die akkreditierten emcra-BeraterInnen.
Weiterführende Informationen befinden sich in dem unten angefügten Dokument.