Städtischer Bonus für Gründerinnen und Gründer

Mit dem Corona-Hilfsfonds (Volumen 500.000 Euro) hatte die Stadt Bad Mergentheim 2020 zusätzliche Überbrückungsmittel zu den Landes- und Bundeshilfen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. 95 Unternehmen und Geschäfte haben diese abgerufen.
Der Gemeinderat hatte 2021 als weitere Maßnahme zur Innenstadt-Attraktivierung einen „Neugründerbonus“ beschlossen und dafür 15.000 Euro bereitgestellt. Gerade inmitten der Corona-Krise, die den Handel wirtschaftlich besonders trifft, sollte das Programm auch ein Mittel sein, um den Einzelhandel zu stärken und Leerstände zu vermeiden. Der Bonus kann von inhabergeführten Neugründungen (außer Filialbetriebe) aus den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie in Anspruch genommen werden. Im Bereich Gastronomie werden ausschließlich Schank- und Speisewirtschaften gefördert, jedoch keine Imbisswagen/Imbisse.
Hierzu wird ein einmaliger, nicht-rückzahlbarer Betrag in Höhe von 10 Euro pro Quadratmeter Verkaufsfläche/ Gastraumfläche bezuschusst, maximal jedoch 1.500 Euro. Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte im Haupterwerb tätig sein sowie eine Gewerbeanmeldung und einen Mietvertrag vorlegen. Zudem muss der Betrieb bereits seit mindestens drei Monaten geöffnet haben, um einen Förderantrag stellen zu können.
Die Stadt möchte mit dem Bonus neue Geschäftsgründerinnen und -gründer unterstützen und damit einen kleinen Beitrag zu einer langfristig erfolgreichen Entwicklung der Innenstadt leisten. Bereits vier Neugründungen konnten vom städtischen Neugründerbonus bisher profitieren.
Ansprechpartnerin zum Förderprogramm Neugründerbonus im Bad Mergentheimer Rathaus ist Lorena Klingert, vom Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, die unter Telefon 07931/ 57-8006 oder per E-Mail an lorena.klingert@bad-mergentheim.de erreichbar ist.