Neues Gaststättengesetz bringt Vereinfachungen

Die bisherige Gaststättenerlaubnis („Konzession“) entfällt gänzlich. Statt eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens genügt ab 2026 eine einfache Anzeige, die auf dem Wege der Gewerbeanmeldung vorgenommen wird. Die Anzeige hat in der Regel sechs Wochen vor Betriebsbeginn zu erfolgen.
Einfacher wird es auch für die Veranstalter von Festen, beispielsweise Vereine. Sie benötigen keine Gestattung („Schankerlaubnis“) mehr. Für die Feste und Veranstaltungen ist ab Januar nur noch eine entsprechende Anzeige erforderlich. Weiterhin gilt hier jedoch die Vorgabe, dass ein besonderer Anlass vorliegen muss. Die Anzeige hat grundsätzlich zwei Wochen vor dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb zu erfolgen.
Ein Anzeigeformular sowie weitere Informationen und Ansprechpersonen für Rückfragen finden Sie hier.
