Landtagswahl: Briefwahl-Antrag, Briefwahl-Fristen und Wahlergebnisse
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 6. März, 15 Uhr, beim Bürgermeisteramt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim, mündlich oder schriftlich beantragt werden. Das Bürgeramt der Stadtverwaltung ist deshalb an diesem Freitagnachmittag – ausschließlich für die Bearbeitung von Briefwahlanträgen – bis 15 Uhr geöffnet. Nach dieser Frist können Wahlscheinanträge nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, können bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, einen neu ausgestellten Wahlschein erhalten.
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, können den Antrag mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stellen. Es wird darum gebeten, den Antrag sorgfältig durchzulesen, vollständig auszufüllen und persönlich zu unterschreiben. Sollen die Briefwahlunterlagen einem Bevollmächtigten ausgehändigt werden, muss dies im Antrag angegeben werden.
Die Anträge konnten bis Donnerstag, 5. März, 12 Uhr, auch in elektronischer Form über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung digital beantragt werden.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro per E-Mail an buergerbuero@bad-mergentheim.de.
Mit der Ermittlung des Wahlergebnisses am Wahltag wird in den 23 allgemeinen Wahlbezirken und den vier Briefwahlbezirken unmittelbar nach Ende der Wahlzeit ab 18 Uhr begonnen. Die Stadtverwaltung Bad Mergentheim wird am Wahlabend die vorläufigen und ungeprüften Ergebnisse umgehend veröffentlichen.
