Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg gestartet

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können ab 15. März 2023 Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.
Weitere Informationen
Zur Antragstellung gehört eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 werden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.
Die Mehrkosten für Energie werden energieträgerunabhängig berücksichtigt. Das Programm wird aus Bundesgeldern finanziert, wobei das Land die Verwaltungskosten trägt. Die Antragstellung erfolgt direkt über die L-Bank.
Hinweis:
Bitte beachten Sie: Das Privatverbraucherprogramm für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise für Heizöl, Pellets oder Flüssiggas fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.