Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass sind da
Mit den Karten ist es möglich, wieder zahlreiche staatliche Schlösser und Gärten sowie staatliche und nicht staatliche Museen des Landes kostenfrei oder ermäßigt zu besuchen. Die Gutscheinkarten werden an Inhaber des Landesfamilienpasses gegen dessen Vorlage ausgegeben, deshalb muss dieser mitgebracht werden.
Wer noch keinen Landesfamilienpass besitzt oder die neue Form des Landesfamilienpasses nutzen möchte, kann diesen formlos beim Sozialamt beantragen.
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Auskünfte erteilt das Sozialamt der Stadt Bad Mergentheim unter den Telefon-Nummern 07931/ 57-5000 oder 57-5008. Für die Ausstellung eines Landesfamilienpasses oder zur Abholung der Gutscheinkarten ist unter den genannten Telefonnummern oder direkt mit den Verwaltungsstellen vorab ein Termin zu vereinbaren.