ELR: Stadt berät zu wichtigstem Strukturprogramm des Landes

Im aktuellen Projektjahr 2023 konnten in den Stadtteilen Apfelbach, Rengershausen, Rot und Neunkirchen fünf Projekte von dem Programm profitieren und eine Fördersumme von insgesamt 164.000 Euro wurde bewilligt. Dies ist deutlich weniger als im letzten Jahr. „Durch die Steigerung der Baupreise, höhere Kreditraten und allgemeine Inflation ist die Nachfrage deutlich gesunken. Im vorangegangenen Jahr konnten noch mehr als doppelt so viele Projekte eingereicht und gefördert werden,“ sagt Lorena Klingert von der Wirtschaftsförderung. „Wir freuen uns aber, wenn wir in diesem Jahr wieder mit zahlreichen Projektanträgen rechnen können“, fügt sie hinzu.
Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2024 ist, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Noch mehr als bisher steht künftig der Klimaschutz und die Klimaanpassung im Mittelpunkt der Förderung.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/ Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2024 eingesetzt. Die Förderung zielt auf Projekte in Ortskernen sowie auf 60er-Jahre Siedlungen und sich daran anschließende 70er-Jahre Siedlungen.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig. Zu beachten ist, dass ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in diesem Förderschwerpunkt nur noch förderfähig sind, sofern die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden Material besteht.
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist. Außerdem sind Neubauten in den Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen ab diesem Jahr nur noch dann förderfähig, wenn Sie CO2-speichernd errichtet werden.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich über die Stadtverwaltung Bad Mergentheim gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens Freitag, 15. September, bei der Stadt vorliegen. Wer ein Projekt plant, kann sich an Lorena Klingert von der städtischen Wirtschaftsförderung wenden unter Telefon 07931/ 57-8006, E-Mail: lorena.klingert@bad-mergentheim.de.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren sind unter www.bad-mergentheim.de zu finden.