Bescheide, Rechnungen und Abbuchungen verzögern sich

Die umfangreichen rechtlichen und technischen Anpassungen am IT-System sind notwendig, um aktuelle Standards zu erfüllen. Der Umstellungsprozess wird im November starten und voraussichtlich bis Ende Januar dauern. In diesem Zeitraum ist für das Steueramt keine Sachbearbeitung in SAP möglich. Konkret betroffen sind Bescheide in den Bereichen Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Fremdenverkehrsbeitrag.
Diese Bescheide, Rechnungsstellungen oder Abbuchungen verzögern sich bis zum Start des neuen Finanzsystems – werden also voraussichtlich ab Februar 2026 bei Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden eingehen. Selbstverständlich verschiebt sich auch die Zahlungspflicht in diesen Fällen entsprechend nach hinten.
Neben dem Sachgebiet Steuern und Abgaben sind in dem genannten Zeitraum auch weitere Bereiche von der technischen Umstellung betroffen. Daher können vorübergehend keine Buchungen in den folgenden Verfahren vorgenommen werden: Bewohnerparkberechtigungen, Flüchtlingsunterbringung, Obdachlosenunterbringung, Kinderbetreuung, Mieten und Pachten sowie Vermietung und Verpachtung von Stellplätzen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass alle Änderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet werden können und der festgesetzte Betrag eingezogen wird. Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten im Nachgang eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Gebühren.
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die eigentlichen Themen und Verfahren weiterhin bearbeitet werden – unabhängig von den Zahlungs-Prozessen. So ist es beispielsweise weiterhin jederzeit möglich, einen Hund für die Hundesteuer neu anzumelden. Für Rückfragen zu den einzelnen Anliegen können die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kontaktiert werden.
