Bauhof im Dauer-Einsatz: Lange Frostphase fordert den Winterdienst

Veröffentlicht am Mittwoch, 7. Januar 2026
Im Salz-Lager im städtischen Bauhof werden große Vorräte angelegt. Davon machten sich bereits im Sommer die Kinder der „Leseraupen“-Reihe der Stadtbücherei ein Bild vor Ort und ließen sich von Bauhof-Leiter Georg Teufel über Winterdienst informieren.
Im Salz-Lager im städtischen Bauhof werden große Vorräte angelegt. Davon machten sich bereits im Sommer die Kinder der „Leseraupen“-Reihe der Stadtbücherei ein Bild vor Ort und ließen sich von Bauhof-Leiter Georg Teufel über Winterdienst informieren.

Mit Schnee, Eis und Minusgraden zeigt sich der Winter seit einigen Wochen von seiner herausfordernden Seite – vor allem, was die Verkehrssicherheit angeht. Für den Winterdienst des städtischen Bauhofs bedeutet das Dauer-Einsatz von Menschen und Maschinen. Das Räumen und Streuen folgt genau festgelegten Abläufen. Und auch Bürgerinnen und Bürger sind gefragt.

Ab 3 Uhr morgens sind dieser Tage die ersten Streumeister der Stadt unterwegs und bewerten die Lage. Bis zu 20 Fahrzeuge sind in Bad Mergentheim und seinen Teilorten gleichzeitig im Einsatz, wenn es darauf ankommt. Zugleich erreichen den Bauhof viele Anrufe von Bürgerinnen und Bürger, die Glätte oder Schnee in der eigenen Straße melden. „Wir nehmen alle Hinweise und Anregungen auf“, sagt dazu Bauhof-Leiter Georg Teufel. „Der Einsatz folgt einem genau festgelegten Streuplan, in dem die unterschiedlichen Prioritäten berücksichtigt sind“, erklärt er. Deshalb werden zunächst Steigen und Hauptstraßen geräumt, bevor es weiter in Neben- und Seitenstraßen gehe.

„Wir sind stark engagiert, können aber bei einer extremen Wetterlage nicht an allen Orten gleichzeitig sein“, bittet Georg Teufel um Verständnis und Geduld. Der städtische Bauhof lagert jährlich rund 800 Tonnen Salz ein. Die sind in diesem Winter deutlich schneller geschrumpft als in den Vorjahren. „Wir haben zur Sicherheit bereits 80 Tonnen Salz und 28 Tonnen Lauge nachbestellt“, gibt Bauhof-Leiter Georg Teufel einen Einblick. Denn die Wetter-Prognosen lassen vermuten, dass es einstweilen ein harter Winter bleibt.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt auch auf die Räum- und Streupflicht der Bürgerschaft hin. Die so genannte Räum- und Streupflichtsatzung verpflichtet die Anlieger öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortschaft zum Räumen und Bestreuen dieser Flächen. Anlieger sind laut Satzung die Eigentümer und Besitzer, aber auch Pächter und Mieter von Grundstücken, die an zu räumenden Flächen liegen. Die Anlieger sind auch dann zum Räumen und Streuen verpflichtet, wenn sich zwischen dem Grundstück und der Straße oder dem Gehweg eine bis zu zehn Meter breite unbebaute Fläche befindet.

Gegenstand der Satzung sind Flächen, die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet sind, also Gehwege, Fußtreppen und unter Umständen Teile der Fahrbahn. Sind auf beiden Seiten einer Straße keine Gehwege vorhanden, so ist von den entsprechenden Anliegern der Fahrbahnrand in einer Breite von 1,5 Metern vom Schnee und Eis zu befreien und zu bestreuen. Ansonsten sind mindestens drei Viertel der Gehwegbreite zu räumen. Der beseitigte Schnee darf dabei auf der verbleibenden Gehwegfläche, jedoch nicht auf der Fahrbahn angehäuft werden.

Die Verpflichteten haben die Flächen schnee- und eisfrei zu halten und im Anschluss zu bestreuen. Als Streumaterial darf abstumpfendes Material wie zum Beispiel Sand, Splitt oder Asche verwendet werden. Auftausalz ist auf privaten Flächen eigentlich unzulässig. Es darf ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden, wobei der Einsatz so gering wie möglich zu halten ist. Die zu räumenden Flächen müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Bei Bedarf muss der Verpflichtung erneut nachgekommen werden. Sie endet laut Satzung um 21 Uhr.