Ukrainische Geflüchtete: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Kontakt zu unserer Informations- und Anlaufstelle im Rathaus
E-Mail: mgh-hilft@bad-mergentheim.de
Telefon: 07931 57 3213
(Mo.-Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr; Mo., Di. u. Do. 14.00 bis 16.00 Uhr; Mi. 14.00 bis 18.00 Uhr)
Soziale Notrufnummer
Für ukrainische, russische oder englischsprachige Flüchtlinge im Raum Bad Mergentheim.
+49171 208 15 30 Sprache
+380 67 216 0226 WhatsApp
Номер телефону
соціальної екстреної допомоги Для українських, російських або англомовних біженців в районі Бад-Мергентхайм
+49171 208 15 30 лише дзвінки
+380 67 216 0226 WhatsApp
Patinnen und Paten gesucht, die Hilfe anbieten können. Bitte wenden Sie sich an die Anlaufstelle im Neuen Rathaus (Kontakt siehe oben).
Die Wohnraumbörse wird ebenfalls von der im Neuen Rathaus neu geschaffenen Anlaufstelle Ukraine betreut. Sie nimmt auch Anfragen geflüchteter Menschen entgegen und ist eng mit der Ausländerbehörde, der Liegenschaftsverwaltung und dem Arbeitskreis Asyl vernetzt. Die städtische Anlaufstelle Ukraine ist erreichbar per E-Mail unter mgh-hilft@bad-mergentheim.de sowie telefonisch unter 07931/ 57-3405.
Wenn Sie Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten möchten, nutzen Sie dafür bitte das Formular und lassen Sie uns dieses ausgefüllt zukommen per E-Mail an mgh-hilft@bad-mergentheim.de oder per Fax an 07931 57 3901 oder geben Sie es im Neuen Rathaus (Bahnhofplatz 1) ab.
Der Arbeitskreis Asyl hat zweimal wöchentlich einen festen Termin eingerichtet, zu dem sich Menschen aus der Ukraine im Vereins-Domizil in der Zaisenmühlstraße treffen, sich austauschen und dort Hilfen anfragen können: montags und donnerstags ab 14 Uhr.
Leistungsbezug: Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften oder Vermögen bestreiten können oder keine ausreichenden Hilfen von Dritten erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ebenso kann medizinische Versorgung in Form der Krankenhilfe gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde und die Ausstellung einer sogenannten Anlaufbescheinigung bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Den Antrag können Sie hier herunterladen.
Informationen zum Thema Geld- und Sachspenden: Wir verweisen auf diese Pressemitteilung von Land und der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, wonach Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen derzeit am wirksamsten sind. Sachspenden sollten nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation geleistet werden. Über den Bedarf vor Ort informiert der Arbeitskreis Asyl mit einer entsprechenden Liste (siehe Link unten).