Fördermöglichkeiten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Bestands-Wohngebäuden (ausgeschöpft)

Photovoltaikanlagen auf Bestands-Wohngebäuden können gefördert werden.
Photovoltaikanlagen auf Bestands-Wohngebäuden können gefördert werden.

Private Eigentümer von im Stadtgebiet Bad Mergentheims liegenden Bestands-Wohngebäuden können für die Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrem Wohngebäude im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim eine Förderung beantragen.

+++ Bitte beachten Sie, dass das Fördervolumen für 2023 bereits ausgeschöpft ist und wir derzeit keine weiteren Anträge entgegen nehmen können +++

Ziel der Stadt Bad Mergentheim ist es, auf dem Weg zur Klimaneutralität, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie auf Dächern ist eine wesentliche Säule dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung.

Neben der Einspeisung mit entsprechender Vergütung aus dem EEG ist die Eigenstromversorgung eine mögliche Alternative. Der Gemeinderat der  Stadt Bad Mergentheim hat daher in seiner Sitzung am 19.05.2022 nachfolgende Förderrichtlinien beschlossen:

Private Eigentümer von im Stadtgebiet Bad Mergentheims liegenden Bestands-Wohngebäuden können für die Installation einer Photovoltaikanlage auf ihrem Wohngebäude im Gebiet der Stadt Bad Mergentheim eine Förderung beantragen. Gefördert wird maximal eine Anlage je Wohngebäude bzw. je Wohnanlage mit Wohnungseigentum und Teileigentum nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Förderempfänger kann jede/r private (d. h. nicht-öffentliche) Eigentümer/in von im Stadtgebiet Bad Mergentheims vorhandenen Wohngebäuden sein, sofern die Anlage genehmigungsfähig ist. Gefördert wird maximal eine Anlage je Wohngebäude / Wohnanlage nach WEG im Stadtgebiet von Bad Mergentheim. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Anschaffungskosten von Eigentumsanlagen, das bedeutet, dass  Photovoltaik-Contracting ausgeschlossen ist. Förderfähig sind ausschließlich fabrikneue Anlagen, die auf dem Dach oder an der Außenseite von privat genutzten Bestands-Wohngebäuden- bzw. Nebengebäuden zu diesen installiert werden. Der Förderbetrag beträgt 125 € je kWp installierter Leistung, max. 1.250  €. Die Nennleistung der geförderten Anlage muss zwischen 3 und 29,9 kWp betragen.

Die ausführlichen Richtlinien sowie Antragsunterlagen sind verlinkt sowie bei der Stadt Bad Mergentheim, Stadtbauamt (SG 63), Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim, erhältlich. Die Anträge können ab Inkrafttreten dieser Richtlinie (01.07.2022) schriftlich an folgende Anschrift gerichtet werden:

Stadt Bad Mergentheim, Stadtbauamt, Bahnhofplatz 1, 97980 Bad Mergentheim.

Eine Antragstellung per E-Mail an stadtbauamt@bad-mergentheim.de ist ebenfalls möglich. Rückfragen können ebenfalls unter genannter Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse oder unter 07931/57-6300 gestellt werden. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.