Stadtentwicklung

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Städtische Förderung von Stecker-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerken") - ausgeschöpft

Ziel der Stadt Bad Mergentheim ist es, auf dem Weg zur Klimaneutralität, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu unterstützen. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie ist eine wesentliche Säule dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung. Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat daher in seiner Sitzung am 27.04.2023 entsprechende Förderrichtlinien beschlossen.

Sanierungsgebiet Altstadt/ Stadtgarten

Die Stadt Bad Mergentheim hat im Herbst 2021 für das Gebiet „Altstadt/ Stadtgarten“ einen Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt und wurde mit Bescheid vom 22.06.2022 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Im Dezember 2022 wurde das Sanierungsgebiet „Altstadt/Stadtgarten“ im Gemeinderat förmlich festgelegt. Damit ist das Sanierungsgebiet rechtsgültig. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen dazu.

Grundschul-Neubau im Auenland

Die Stadt Bad Mergentheim baut eine neue, zusätzliche Grundschule mit 3,5 Zügen, Mensa und Ganztagesbereich für bis zu 400 Schülerinnen und Schüler. Die Bauarbeiten sind planmäßig angelaufen und sollen zum Schuljahresbeginn 2024/ 2025 abgeschlossen sein. Hier informieren wir Sie in Zusammenarbeit mit der Bauleitung in regelmäßigen Abständen über den Baufortschritt und zeigen Ihnen Bilder von der Baustelle.

Freiflächenphotovoltaikanlagen - Kriterienkatalog

Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) sind in der Regel nicht als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, sodass ein Bebauungsplan und parallel auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2022 und 24.11.2022 Kriterien für die Standortbewertung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen.

Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde 2020 verabschiedet. Bis 2024 steht die Überarbeitung des Lärmaktionsplans an. Der Pflichtteil wird um einen freiwilligen Teil erweitert.