„SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 23.07.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat zusätzlich die Vorentwurfsplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4,16 ha und befindet sich ca. 900 m südlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteiles Neunkirchen.

Durch den Bebauungsplan wird folgendes Grundstück überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 1337, 1338 Gemarkung Neunkirchen.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle -  Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:500 vom 27.06.2024 / 23.07.2024.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Schneckenberg – Teil 1“, Bad Mergentheim – Neunkirchen ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.