„SO Freiflächenphotovoltaik Sailberg I“, Bad Mergentheim – Apfelbach
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 15,94 ha und befindet sich zwischen Apfelbach und Rüsselhausen auf einer ackerbaulich genutzten Hochfläche. Nördlich begrenzt eine große Waldfläche das Plangebiet.
Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:
Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 343, 347, 348, 349, 350, 351 und 352 Gemarkung Apfelbach.
Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 344 (Weg), Gemarkung Apfelbach.
Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1 : 2.000 vom 28.11.2024 / 20.02.2025.
Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.
Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Sailberg I“, Bad Mergentheim – Apfelbach ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.