„SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und befindet sich ca. 650 m südlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteils Herbsthausen. 

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:     

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 206 und 206/1, Gemarkung Herbsthausen. 

Kurzfassung der Begründung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.