„SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen aufzustellen. In öffentlicher Sitzung hat der Gemeinderat am 20.02.2025 die Vorentwurfsplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und befindet sich ca. 650 m südöstlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteiles Herbsthausen.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 206, 206/1 Gemarkung Herbsthausen.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle -  Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:500 vom 28.11.2024 / 20.02.2025.

Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.