„SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und befindet sich ca. 650 m südöstlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteiles Herbsthausen.
Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:
Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 206, 206/1 Gemarkung Herbsthausen.
Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:500 vom 28.11.2024 / 20.02.2025.
Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.
Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Furtwiesen“, Bad Mergentheim – Herbsthausen ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.