„SO Freiflächenphotovoltaik Eschental“, Bad Mergentheim – Wachbach


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Freiflächenphotovoltaik Eschental“, Bad Mergentheim – Wachbach aufzustellen. Zusätzlich hat der Gemeinderat am 23.07.2024 die Vorentwurfsplanung gebilligt und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,65 ha und befindet sich ca. 700 m südlich der Ortslage des Bad Mergentheimer Stadtteiles Wachbach.

Durch den Bebauungsplan wird folgendes Grundstück überplant:

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 4238, Gemarkung Wachbach.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Ingenieurbüros Klärle -  Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH, Weikersheim im Maßstab 1:500 vom 27.06.2024 / 23.07.2024.

Die Beschlüsse des Gemeinderats werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt­prüfung durchgeführt und das Ergebnis in einem Umweltbericht dokumentiert.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes „SO Freiflächenphotovoltaik Eschental“, Bad Mergentheim – Wachbach ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan schafft die notwendige Rechtsgrundlage für die Bebauung.