„Mühläcker III“, Bad Mergentheim – Althausen


Der Gemeinderat der Stadt Bad Mergentheim hat am 19.12.2019 und 15.12.2022 in öffentlicher Sitzung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Mühläcker III“, Bad Mergentheim – Althausen, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen und die Art der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB festgelegt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1,58 ha und schließt westlich an der bestehenden Wohnbebauung der Baugebiete „Mühläcker“ und „Mühläcker II“ an. Südlich schließt da Baugebiet an die hier bestehende Bebauung der „Bobstadter Straße“ an. Im Westen und im Norden wird das Baugebiet von landwirtschaftlichen Grundstücken eingerahmt.

Durch den Bebauungsplan werden folgende Grundstücke überplant:

Vollständig einbezogen: Flurstück Nr. 4535, 4536, 4537, 4538/1, 4538/6, Gemarkung Althausen.

Teilweise einbezogen: Flurstück Nr. 4538/2, Gemarkung Althausen.

Maßgebend ist im Einzelnen der Bebauungsplanvorentwurf des Architekturbüros, Architektur + Städtebau Friederich, Bad Mergentheim im Maßstab 1:500 vom 11.11.2022.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gelten gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Der Bebauungsplan wird damit gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Kurzbezeichnung der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes „Mühläcker III“, Bad Mergentheim – Althausen soll der aktuelle Bedarf an Wohnbauflächen im Stadtteil Althausen gedeckt werden. Der Planbereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden.